Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Das abgestimmte Aufsichtshandeln ist in § 20a ArbSchG und im §20 SGB VII geregelt. Mit der GDA wird erstmals ein gemeinsames Handeln und Vorgehen von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt. Nach gemeinsam mit dem Bund vereinbarten Arbeitsschutzzielen und Arbeitsprogrammen sowie Handlungsfeldern sollen dabei praktische Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht werden.
Seit Juni 2021 läuft die dritte GDA-Periode, die auf vier Jahre angelegt ist. Das strategische Ziel lautet „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung". Insbesondere sollen hierbei kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus genommen werden und von den folgenden Programmen profitieren:
- "Muskel-Skelett-Belastungen" (MSB)
- "Psyche" (PSYCHE)
- "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (KeGS)
Dem vorangestellt sind zwischen dem staatlichen Arbeitsschutz und den Unfallversicherungsträgern abgestimmte Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys), in denen Unternehmen auf eine geeignete Arbeitsschutzorganisation und eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.
Hinweis:
Weiterführende Informationen zu den Arbeitsprogrammen sowie zur Arbeitsgruppe Betriebsbesichtigungen
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