Regel 3: Ziele definieren – Programm aufstellen!

Erfolge im Arbeitsschutz erfordern klare Ziele und konkrete Schritte zur Umsetzung, die in einem Programm festgelegt werden sollten.

"Sandwich-Man" mit Infoschildern zur statistischen Verbesserung über Brust und Rücken
Vision Zero Regel 3
Unternehmen legen klare Ziele für ihre geschäftlichen Tätigkeiten fest. Beispielsweise soll der Absatz eines Produkts gesteigert werden. Hierzu werden konkrete Maßnahmen definiert, um das Ziel zu erreichen. Die Steigerung beinhaltet in der Regel eine Kennzahl (Steigerung um X %), die auch zur späteren Prüfung der Wirksamkeit genutzt werden kann. Exakt dieses Vorgehen empfiehlt sich auch für die Einführung und Umsetzung von Zielen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Darüber hinaus sind sie ein maßgeblicher Teil der Unternehmensstrategie und ein Meilenstein auf dem Weg, die festgelegten Ziele zu erreichen. 

Fragen zur Selbsteinschätzung

  1. Haben wir klare Ziele für Sicherheit und Gesundheit festgelegt?
  2. Planen wir konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Ziele?
  3. Haben wir Kennzahlen festgelegt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen?

Gute Praxis

Sicheres Arbeiten kann nur gelebt und nicht verordnet werden

 „Ziele definieren – Programm aufstellen!“ Diese Regel beschreibt, dass Erfolge im Arbeitsschutz klare Ziele und konkrete Schritte zur Umsetzung erfordern, die in einem Programm festgelegt werden sollten.

"Ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan ist einer der wichtigsten Aspekte, um gesetzte Ziele im Arbeitsschutz erreichen zu können. Dieser wird zentral verwaltet und ist allen Beschäftigten zugänglich und bekannt.", so die Präventionsexpertin Dr. Nadja Schilling von der BG Verkehr.

Gerade Logistik-Kunden, die Sicherheit in ihrer Unternehmens-DNA tief verankert haben, erwarten diese Haltung auch von ihren Dienstleistern aus der Transportbranche. Kein Unternehmen, das brennbare Gase produziert, möchte erleben, dass diese in einem Logistikzentrum oder auf der Autobahn explodieren. Deshalb sollte eine Unternehmensvision – beispielsweise bis zum Jahr 2026 "bester Europa-Logistiker" zu werden – neben Themen wie der Qualitätssicherung auch Arbeitsschutzziele enthalten.

Ein Zwischenziel dabei wäre, die Schadens- und Unfallquote kontinuierlich zu senken, beispielsweise durch die intensive Beschäftigung mit Unfallursachen. Ebenso helfen Maßnahmen wie Fahrsicherheitstrainings, Sicherheitswochen, Gesundheitstage, der Einsatz von Kamera-Monitor-Systemen, festgelegte und sicherheitsoptimierte Arbeitsprozesse sowie gute persönliche Schutzausrüstung.

Ein interner Wettbewerb, welche Niederlassung die geringste Unfallquote hat, bewirkt oft Wunder in einem Unternehmen. Bei der Formulierung von Zielen, Maßnahmen und Lösungen sind die Beschäftigten beteiligt, damit am Ende Inhalte stehen, die auch akzeptiert und umgesetzt werden. Ebenso gibt es für die Umsetzung des Zeit- und Maßnahmenplans klare Verantwortlichkeiten. Es sollte dabei natürlich nicht vergessen werden, regelmäßig über die Zielerreichung zu berichten und zu beraten.

"Wichtig ist die Identifikation aller Beschäftigten mit den Zielen des Unternehmens. Schlussendlich profitieren sie durch den Schutz ihrer Gesundheit – und das Geschäft floriert, weil man sich im Idealfall einen Vorteil vor der Konkurrenz verschafft hat", so Schilling.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können also zum Nutzen aller umgesetzt werden. Das ist übrigens auch messbar, zum Beispiel an Unfallzahlen, Beschädigungen, der Zahl der Schulungsteilnehmer und -teilnehmerinnen, der Besucherinnen und Besucher bei Aktionstagen, der Teilnehmenden bei Fahrerschulungen, der Resonanz bei Gesundheitsaktionen oder -tagen.

So erreicht man mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen ein konkretes Ziel, das von den Beschäftigten, der Geschäftsführung und den Kunden getragen wird.

HinweisSeminar "Führungswissen online: Verantwortung und Pflichten von Unternehmern und Führungskräften im Arbeitsschutz"

Im Seminar erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und deren Einordnung in die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Hintergrundinformationen

Gute Arbeitsbedingungen im Kleinstbetrieb – Kurzcheck im Team (psychische Belastungen) (Flyer)

Filme

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