Regel 5: Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund!
Nicht selten werden neue Arbeitsmittel angeschafft, die nicht sicher sind oder deren Umgang neu und ungewohnt für die Beschäftigten ist. Im Umgang mit neuen Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen oder beim Bau von neuen Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sollte daher sichergestellt werden, dass aktuelle Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden. Daher spricht vieles dafür, dass eine umfassende Beschäftigung mit den Arbeitsmitteln vor deren Beschaffung unabdingbar ist.
Fragen zur Selbsteinschätzung
- Stellen wir bei der Beschaffung neuer Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte und bei der Gestaltung von Arbeitsstätten sicher, dass die aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden?
- Sorgen wir im täglichen Betrieb von Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten dafür, dass die Sicherheitseinrichtungen zuverlässig funktionieren und benutzt werden?
- Stellen wir sicher, dass von unseren Produktionsanlagen, Maschinen und Geräten keine oder möglichst geringe gesundheitliche Belastungen ausgehen?
Gute Praxis
Die Automatische Aktivierung der elektrischen Feststellbremse - ein Beispiel, wie Technik Leben rettet!
Automatisch aktivierbare Feststellbremsen sind im Pkw bereits weit verbreitet, nicht aber in Lkw. Daher setzt sich die BG Verkehr seit Jahren für einen flächendeckenden Einsatz der automatischen Aktivierung der elektrischen Feststellbremse im Nutzfahrzeugbereich ein. Denn immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen Versicherte der Berufsgenossenschaft von ihren eigenen Fahrzeugen überrollt werden. Allein in den Jahren zwischen 2011 und 2018 gab es mindestens 65 schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Lkw – das sind etwa acht schwer verletzte Beschäftigte pro Jahr. Es ist deshalb wichtig, dass die Feststellbremse in dem Moment automatisch aktiviert wird, wenn die Fahrerin bzw. der Fahrer den Platz hinter dem Lenkrad verlässt.
„Das Wegrollen von Fahrzeugen und die daraus resultierenden Gefährdungen sind aufgrund ihrer Schwere einer unserer Präventionsschwerpunkte der Vision Zero-Strategie der BG Verkehr. Schließlich wird bei etwa jedem dritten schweren Unfall ein Mensch getötet. Deshalb hat die BG Verkehr sich seit mehreren Jahren für die Neuregelung eingesetzt“, sagt Hans Heßner, Referent für Straßenverkehr der BG Verkehr. „Wir erhoffen uns von der automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen, dass schwere und tödliche Unfälle durch das Wegrollen von Nutzfahrzeugen komplett vermieden werden können", so Heßner weiter.
Der Vorschlag für die EU-weite Einführung einer automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen in Nutzfahrzeugen wurde maßgeblich von der BG Verkehr mitinitiiert. So wurde die Verordnung UN/ECE‑R 13 folgendermaßen verändert:
- Ab September 2024 gilt die Pflicht zur automatischen Aktivierung elektrischer Feststellbremsen für neue Fahrzeugtypen.
- Ab September 2026 gilt sie für alle Neufahrzeuge.
In der Verordnung heißt es, dass sich die Feststellbremse beim stehenden Fahrzeug selbsttätig aktiviert, wenn die Zündung ausgeschaltet oder der Fahrerplatz verlassen wird. Die neuen Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit einer elektrischen Feststellbremsanlage.
Bis die automatische Aktivierung elektrischer Feststellbremsen flächendeckend in Fahrzeugen vorhanden ist, vergeht noch einige Zeit. Aber bereits jetzt bieten Fahrzeughersteller die automatische Aktivierung von elektronischen Feststellbremsen an, die bei einem Neukauf mitbestellt werden können.
Bis alle Fahrzeuge damit ausgestattet sind, ist Vorsicht geboten, vor allem beim Kuppeln und beim Be- und Entladen. Nicht nur wenn ein Fahrzeug auf einem Gefälle steht, muss die Feststellbremse aktiviert werden. Vielmehr sollte sie beim Verlassen des Fahrerhauses immer betätigt werden. Ebenso wird mit den Feststellbremsen des Anhängers verfahren. Zum sicheren Abstellen gehört auch der Unterlegkeil unter einem der Hinterräder. Unterlegkeile in beide Richtungen kommen dann zum Einsatz, wenn beispielsweise die Ladefläche mit einem Stapler befahren wird.
Im Sinne der Vision Zero bietet sich das Thema „Sicheres Abstellen von Fahrzeugen“ auch als Inhalt einer Unterweisung an. So können Vorgesetzte ihre Beschäftigten vor schweren Unfällen oder sogar vor dem Tod bewahren.
Seminar "Prüfung von Fahrzeugen auf der Grundlage des DGUV-Grundsatzes 314-003"
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