Regel 6: Wissen schafft Sicherheit!

Damit gewährleistet ist, dass an jedem Arbeitsplatz das notwendige Wissen zur Verfügung steht, muss kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten investiert werden.

Person erklärt zweiter Person, wie eine gut gestapelte Palette aussehen muss
Vision Zero Regel 6

Gerade im Umgang mit neuen Arbeitsmitteln oder Gefährdungen sollte im Vorab eine Vielzahl an Informationen gesichtet und berücksichtigt werden. Damit dieses Wissen zielgerichtet vermittelt wird, sind Schulungen ein probates Mittel. Auch regelmäßige Unterweisungen, die auf die jeweiligen spezifischen Gefährdungen abzielen, sind Pflichtprogramm. Sie werden in der Gefährdungsbeurteilung erwähnt und bei Bedarf angepasst.

Beschäftigte sollten durch ihr Wissen eigenständig in der Lage sein, Situationen, die ihre Gesundheit gefährden können, einzuschätzen.

Fragen zur Selbsteinschätzung

  1. Wissen wir, welche Qualifikation und welche Kompetenzen die Beschäftigten für den sicheren und gesunden Betrieb unserer Produktionstechnik und zur Vermeidung von Störungen benötigen?
  2. Investieren wir gezielt in die systematische Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten und ermöglichen wir ihnen, sich auch persönlich weiterzuentwickeln?
  3. Nutzen wir die erweiterten oder neuen Kompetenzen der Beschäftigten und übertragen ihnen passende Aufgaben?
  4. Legen wir genug Wert auf praxisnahe, verständliche Unterweisungen der Beschäftigten?

Gute Praxis

Investition in die Kompetenzen der Mitarbeitenden

Immer mehr Elektrofahrzeuge sind im Straßenverkehr unterwegs. Damit wird der Anteil an Elektro- und Hybridfahrzeugen am Unfallgeschehen auf der Straße ebenfalls zunehmen. Diesen Trend spürt auch ein familiengeführtes Berge- und Abschleppunternehmen aus Flensburg. Der Umgang mit verunfallten Elektro- und Hybridfahrzeugen stellt das Unternehmen und deren Mitarbeitende vor neue Herausforderungen – und vor neue Gefahren. Unternehmerin und Beschäftigte waren sich einig: Sie müssen Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel an diese neue Situation anpassen.

Jeder Unfall ist eine physikalische Einwirkung auf die Karosserie. Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen hat das Folgen für die Hochvoltbatterien, die mit bis zu 800 Volt Spannung betrieben werden. Auch das dazugehörige System, das die Spannung an die Antriebsachsen verteilt, kann beschädigt werden. Das sorgt für eine Reihe von Gefahren, die von einem verunfallten Elektrofahrzeug ausgehen können. So können Beschäftigte einen Stromschlag erleiden, der tödlich sein kann. Brandgefahr besteht, wenn die Batterie beschädigt ist. Kommt es zu einem Kurzschluss in der Zelle, kann dieser die gesamte Hochvoltbatterie entzünden. Der dichte weiße Rauch, der vor dem Brandereignis aus der Hochvoltbatterie ausströmt, kann zudem toxisch sein.

Jeder Unfall ist anders. Die Beschäftigten müssen deshalb eigenständig in der Lage sein, die Situation und mögliche Schutzmaßnahmen rund um die Bergung eines Elektrofahrzeuges einzuschätzen. Gemäß der Vision-Zero-Regel „Wissen schafft Sicherheit“ hat die Flensburger Unternehmerin ihre Beschäftigten im Umgang mit Elektrofahrzeugen schulen lassen. Die regelmäßigen Unterweisungen berücksichtigen die spezifischen Gefährdungen, die auch in der Gefährdungsbeurteilung erwähnt sind.

Ebenfalls hat die Unternehmerin die Mitarbeitenden mit geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen ausgestattet. Zuvor hatten alle Beteiligten diese eingehend im Praxisalltag getestet. Denn verunfallte Fahrzeuge müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung geborgen werden. Daher ist diese Schutzkleidung ein Muss beim Umgang mit verunfallten Hochvoltfahrzeugen. Sie sollte nicht nur von Kopf bis Fuß gegen Stromschläge isolieren, sondern auch feuerfest sein und reflektierende Flächen aufweisen.

Nicht nur die Bergung der Fahrzeuge birgt Gefahren, sondern auch der Transport und die Lagerung. „Bei einem verunfallten Elektrofahrzeug ist es nie auszuschließen, dass sich dieses selbst entzündet und somit einen Brand verursacht. Selbst eine kleine Beschädigung im Inneren der Batterie kann noch nach 14 Tagen zum Brand führen und das, obwohl die Hochvoltbatterie von außen nicht beschädigt ist", sagt Christian Grunert, Aufsichtsperson bei der BG Verkehr. Deswegen müssen beim Transport geeignete technische Lösungen vorhanden sein. Dazu gehören eine feuerfeste "Plane" oder eine Temperaturüberwachung der Batterie. "Auf dem Betriebshof muss eine geeignete Quarantänefläche für diese Fahrzeuge vorhanden sein, damit im Falle eines Brandereignisses das Übergreifen der Flammen verhindert wird", erläutert Grunert.

Nicht zu unterschätzende Gefahren gehen sogar von bereits gelöschten Elektrofahrzeugen aus. Diese sind in der Lage, sich erneut zu entzünden. Daher ist es sinnvoll, solche Elektrofahrzeuge mit einem System zu ummanteln, das den Brand eindämmt, erstickt und Brenngase nach außen transportiert. Fahrzeugbrände können aber auch durch Sand gelöscht werden. Ist es möglich, die Batterie von der Karosserie zu trennen, dann kann diese in einer geeigneten Box transportiert werden.

Das Unternehmen aus Flensburg hat an all diese Situationen gedacht und geeignete Arbeitsmittel beschafft. Damit ist die Arbeit der Beschäftigten sicher und für die Zukunft gut aufgestellt.

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Hintergrundinformationen

Aufmerksamkeit im Straßenverkehr - Lenken statt Ablenken (Flyer)

Runter mit Schnee und Eis (Flyer)

Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Heißluftballonen (Broschüre)

Filme

Napo: Goldene Regel 6

Animationsfilm: Einweisen beim Rückwärtsfahren

Animationsfilm: Hochgelegene Arbeitsplätze

Animationsfilm: Wegrollen beim Kuppeln

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