Arbeitsschutz organisieren
Arbeitsschutz organisieren bedeutet Festlegung von Fristen und Zuständigkeiten, Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und vieles mehr. Auch in einem Kleinstbetrieb wie einem Binnenschiff gibt es einiges zu beachten.
Um die gesetzlichen Vorgaben an den Arbeitsschutz zu erfüllen bedarf es einer durchdachten Arbeitsschutzorganisation. Dies ist sowohl in einem Kleinstbetrieb, wie auch in einer Reederei mit mehreren Angestellten notwendig. Was gehört alles zu einer durchdachten Arbeitsschutzorganisation? Welche Verantwortung haben Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin? Diese und weitere Fragen werden auf den folgenden Seiten beantwortet.
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Der Gesetzgeber stellt an Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vielfältige Anforderungen zur Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Was muss in einem Kleinstbetrieb wie einem Binnenschiff beachtet werden? Wie organisieren Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb sinnvoll?
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares und zentrales Instrument für einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz. Informationen und Mustervorlagen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.
Persönliche Schutzausrüstung
Auf einem Binnenschiff kommen verschiedene Formen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz. Sie ist immer dann zu verwenden, wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische beziehungsweise organisatorische Maßnahmen vollständig beseitigt werden können. Erfahren Sie hier, was im Umgang mit PSA zu beachten ist.
Erste Hilfe
Im Betrieb – also auch auf dem Binnenschiff – muss für eine wirksame Erste Hilfe gesorgt werden. Was bedeutet wirksame Erste Hilfe auf einem Binnenschiff und wie können Sie diese sicherstellen?
Prüfungen
Auf einem Binnenschiff gibt es eine Reihe von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen. Damit ein gefahrloser Umgang gewährleistet wird, ist deren sicherer Zustand regelmäßig zu prüfen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Prüfungen.
Tauglichkeitsuntersuchungen
Besatzungsangehörige von Binnenschiffen müssen ihre körperliche und geistige Tauglichkeit durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei der jeweils zuständigen Behörde nachweisen. Wer erteilt diesen Tauglichkeitsnachweis?
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet u.a. auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich ist. Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen Sie in der Binnenschifffahrt für Ihre Beschäftigten möglicherweise veranlassen müssen.
Grundlegende Sicherheitsausbildung
Um an Bord tätig sein zu können, ist für neue Besatzungsmitglieder eine sogenannte grundlegende Sicherheitsausbildung verpflichtend. Die Ausbildung wird von Lehrgangsanbietern durchgeführt, deren Zulassung durch die BG Verkehr erfolgt.
Atemschutzgerättragende Personen
In der Binnenschifffahrt zählen zum Sicherheitspersonal auch atemschutzgerättragende Personen. Die dafür zu absolvierenden Grund- und Wiederholungslehrgänge müssen von Anbietern durchgeführt werden, für deren Lehrgangsangebot die BG Verkehr die Zulassungen erteilt.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-007 - Handbuch zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 204-043 - Rettung Ertrinkender (Aushangtafel)
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-034 - Prüfinformation Güterschiff
- DGUV Information 214-035 - Prüfinformation Tankschiff
- DGUV Information 214-036 - Prüfinformation Fahrgastschiff
- DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis
- DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Medien
- AMS-Leitfaden
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Lade- und Löscharbeiten
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Gefährdungsbeurteilung
- Regelwerk kompakt - Unterweisung
- Sicher an Bord – Nur mit Weste
- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A10: Traumatisierende Ereignisse
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe
- Unterweisungskarte A3: Brandschutz
- Unterweisungskarte A5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisungskarte A6: Hautschutz
- Unterweisungskarte A8: Sitzen und Bewegen im Büro
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
- Unterweisungskarte B1: Rettungswesten (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)
- Unterweisungskarte B2: Containerumschlag im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B3: Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B4: Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt
- Unterweisungskarte B5: Sicherer Transport besonderer Ladungen
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
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