Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Unterweisung
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften verpflichtet, Ihre Beschäftigten zu unterweisen. Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich – wiederholt werden.
Besondere Beachtung müssen Sie der Rettungsweste schenken. Denn Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren schützen, sind durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.
Zusätzliche Tipps und Anregungen für Unterweisungen haben wir für Sie auf den Unterweisungskarten zusammengefasst. Abgestimmt auf die Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gibt es z. B. die Karte B4: "Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt" oder die Karte B3: "Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff".
Dokumentieren Sie immer, welche Unterweisung Sie durchgeführt haben und lassen Sie sich von Ihren Beschäftigen die Teilnahme bestätigen. Hierfür eignet sich das Unterweisungsbuch der BG Verkehr.
Bestellung von Fachkräften
Alle Unternehmen, die Beschäftigte haben, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch bei nur einem Mitarbeiter. Die
erhalten Sie von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt.Bestellung von Ersthelfern
Die Anzahl der
muss vom Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt nach den Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften ermittelt werden.
Einhaltung von Prüffristen
An Bord gibt es eine Vielzahl an Anlagen und Ausrüstungen, die geprüft werden müssen. Die Prüffristen für die
sind oftmals nicht gesetzlich geregelt, sondern müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Sie sollten im Rahmen Ihrer Arbeitsschutzorganisation festlegen, wer auf die Einhaltung der Fristen achtet und jegliche durchgeführten Prüfungen schriftlich dokumentieren.- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Lade- und Löscharbeiten
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte B1: Rettungswesten (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)
- Unterweisungskarte B2: Containerumschlag im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B3: Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B4: Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt
- Unterweisungskarte B5: Sicherer Transport besonderer Ladungen
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
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