Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Damit Sie alle Vorgaben an den Arbeitsschutz erfüllen, müssen Sie diesen gut organisieren. Die Durchführung von Unterweisungen, Bestellung von Fachkräften, Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten sowie die Einhaltung von Prüffristen sind nur einige Punkte, die organisiert werden müssen.

Rettung eines Ertrinkenden

Unterweisung

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften verpflichtet, Ihre Beschäftigten zu unterweisen. Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich – wiederholt werden.

Besondere Beachtung müssen Sie der Rettungsweste schenken. Denn Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren schützen, sind durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.

Zusätzliche Tipps und Anregungen für Unterweisungen haben wir für Sie auf den Unterweisungskarten zusammengefasst. Abgestimmt auf die Tätigkeiten in der Binnenschifffahrt gibt es z. B. die Karte B4: "Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt" oder die Karte B3: "Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff".

Dokumentieren Sie immer, welche Unterweisung Sie durchgeführt haben und lassen Sie sich von Ihren Beschäftigen die Teilnahme bestätigen. Hierfür eignet sich das Unterweisungsbuch der BG Verkehr.

Bestellung von Fachkräften

Alle Unternehmen, die Beschäftigte haben, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch bei nur einem Mitarbeiter. Die Beratung erhalten Sie von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt.

Bestellung von Ersthelfern

Die Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer muss vom Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt nach den Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften ermittelt werden.

Weitere Information zur Ersten Hilfe an Bord eines Binnenschiffes

Einhaltung von Prüffristen

An Bord gibt es eine Vielzahl an Anlagen und Ausrüstungen, die geprüft werden müssen. Die Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung sind oftmals nicht gesetzlich geregelt, sondern müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Sie sollten im Rahmen Ihrer Arbeitsschutzorganisation festlegen, wer auf die Einhaltung der Fristen achtet und jegliche durchgeführten Prüfungen schriftlich dokumentieren.

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