Gefährdungsbeurteilung
Auch auf Binnenschiffen gilt: Arbeitgeber müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gewährleisten und Verbesserungen anstreben. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §§ 5, 6). Sie muss somit auch für die speziellen Tätigkeiten an Bord durchgeführt werden. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihre Betriebsärztin bzw. Ihr Betriebsarzt beraten Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz fordern weitere Gesetze und staatliche Verordnungen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Vorgaben zur Art der Dokumentation gibt es nicht. Arbeitgeber können die für ihr Unternehmen am besten geeignete Unterlagenart für die Gefährdungsbeurteilung verwenden. Die Dokumentation kann z. B. in Papierform, in digitaler Form oder innerhalb Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) erfolgen.
Mustervorlagen: Gefährdungsbeurteilung - Schutzmaßnahmen - Unterweisung
Als Grundlage und Hilfestellung für die Gefährdungsbeurteilung stellt die BG Verkehr Mustervorlagen für ausgewählte Tätigkeiten im Bordbetrieb zur Verfügung. Die Vorlagen müssen auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und erforderlichenfalls ergänzt werden.
Hilfestellung für die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung der benötigten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bietet die PSA-Matrix. Sie muss ebenfalls auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und z. B. um Typenbezeichnung und Hersteller ergänzt werden.
Mustervorlagen für die Gefährdungsbeurteilung herunterladen (zip)
Ausfüllhinweise für das "Arbeitsblatt: Gefährdungsbeurteilung"
Allgemeiner Schiffsbetrieb
Tätigkeit | Arbeitsbereich | Mustervorlage |
---|---|---|
Arbeiten unter Absturzgefahr | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Arbeiten mit Leitern | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Arbeiten mit Handwerkzeugen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Arbeiten mit Handmaschinen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Benutzen von elektrischen Arbeitsmitteln | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Arbeiten mit druckluftbetriebenen Werkzeugen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Heben und Tragen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Arbeiten in gefährlichen Räumen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Umgang mit Gefahrstoffen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Umgang mit Reinigungsmitteln | Allgemeiner Schiffsbetrieb |
Deck/Maschine
Tätigkeit | Arbeitsbereich | Mustervorlage |
---|---|---|
Los- und Festmachen | Deck | |
An- und Abstellen von Kraftmaschinen | Maschine | |
Sicherheit in Maschinenräumen | Maschine | |
Überstieg von Schiff zu Schiff | Deck | |
Arbeiten auf Fähren | Deck | |
Arbeiten auf RoRo-Schiffen | Deck | |
Reinigen von Laderäumen | Deck |
Sonstiges
Tätigkeit | Arbeitsbereich | Mustervorlage |
---|---|---|
Psychische Belastungen | Allgemeiner Schiffsbetrieb | |
Weitere Tätigkeiten [leere Vorlage] |
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
- alle Medien
Artikelaktionen