Grundlegende Sicherheitsausbildung
Die Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) hat daher für die Einstiegsebene, die mit den Funktionen der Decksleute sowie der Leichtmatrosen und -matrosinnen verbunden sind, eine verpflichtende grundlegende Sicherheitsausbildung eingeführt.
Die Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung nach § 53 der BinSchPersV müssen von zugelassen Lehrgangsanbietern durchgeführt werden.
Zugelassene Lehrgangsanbieter der grundlegenden Sicherheitsausbildung
Zugelassene Lehrgangsanbieter finden Sie auf ELWIS, dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Lehrgangsanbieter für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren für die Anbieter von Lehrgängen der grundlegenden Sicherheitsausbildung ist in Anlage 21 der BinSchPersV geregelt. Die Zulassungen für die Lehrgangsanbieter erteilt die BG Verkehr.
Anbieter, die eine grundlegende Sicherheitsausbildung durchführen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der BG Verkehr stellen.
Den Antrag auf Zulassung richten Sie elektronisch oder postalisch an:
Referat Binnenschifffahrt
Düsseldorfer Straße 193
47053 Duisburg
binnenschifffahrt@bg-verkehr.de
Lehrkräfte für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Eine Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung ist, dass der oder die Antragsstellende eine zugelassene Lehrkraft nach Anlage 21 der BinSchPersV verfügt. Die Lehrkraft muss – wenn sie nicht Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Binnenschifffahrtsgewerbe ist – unter anderem eine Ausbildung als Lehrkraft bei der BG Verkehr absolviert haben.
Artikelaktionen