Prüfungen
Neben den grundsätzlich zu prüfenden Arbeitsmitteln gibt es an Bord von Binnenschiffen eine Reihe von zusätzlichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen die eine regelmäßige Prüfung benötigen. Diese Prüfung ist immer schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation der Prüfungen kann z. B. mit der erfolgen.
Was muss geprüft werden?
1. Anlagen
- Druckluftanlage, insbesondere Luftanlassflaschen ( )
- Flüssiggasanlagen ( )
- ortsfeste elektrische Anlagen (Bordnetz) – motorisch oder hydraulisch betriebene Ruderanlage
- Trinkwasseranlage
- stationäre Feuerlöschanlage
- Klimaanlage
- Getränkeschankanlage
- CO2-Warnanlage
2. Einrichtungen
- Kompass
- Fahrtenschreiber
- Radar, Wendeanzeiger
- Krane
- Ankerwinden
- Davit inklusive Winde
- Spannvorrichtungen
- Schlepphaken
3. Ausrüstung
- Rettungswesten ( )
- Beiboote (Checkliste für die Kontrolle von Arbeits-, Bei- und Rettungsboote)
- Erste-Hilfe-Material
- tragbare Feuerlöscher
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Wann sind Prüfungen erforderlich?
Der sichere Zustand von Arbeitsmitteln an Bord ist
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderung oder Instandsetzung und
- in angemessenen Zeitabständen
zu prüfen.
Die Zeitabstände sind entweder gesetzlich vorgegeben oder müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Häufig sind 12 Monate ein angemessener Zeitraum.
Bestimmte Prüfungen (Druckluftbehälter, Flüssiggasanlagen, schwimmende Geräte) dürfen nur durch anerkannte Sachverständige durchgeführt werden.
Anerkannte Sachverständige sind z. B.:
Weitere Sachverständige finden Sie unter www.elwis.de.
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