Prüfungen

Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen, Anlagen, Sicherheitseinrichtungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Mittel zur Brandbekämpfung werden an Bord genutzt oder für den Ernstfall vorgehalten. Damit ein gefahrloser Umgang gewährleistet wird, ist deren sicherer Zustand regelmäßig zu prüfen.

Person mit Klemmbrett überprüft Feuerlöscher

Neben den grundsätzlich zu prüfenden Arbeitsmitteln gibt es an Bord von Binnenschiffen eine Reihe von zusätzlichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen die eine regelmäßige Prüfung benötigen. Diese Prüfung ist immer schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation der Prüfungen kann z. B. mit der Bescheinigung über die Prüfung eines Arbeitsmittels an Bord erfolgen.

Was muss geprüft werden?

1. Anlagen

2. Einrichtungen

  • Kompass
  • Fahrtenschreiber
  • Radar, Wendeanzeiger
  • Krane
  • Ankerwinden
  • Davit inklusive Winde
  • Spannvorrichtungen
  • Schlepphaken

3. Ausrüstung

Wann sind Prüfungen erforderlich?

Der sichere Zustand von Arbeitsmitteln an Bord ist

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Änderung oder Instandsetzung und
  • in angemessenen Zeitabständen

zu prüfen.

Die Zeitabstände sind entweder gesetzlich vorgegeben oder müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Häufig sind 12 Monate ein angemessener Zeitraum.

Bestimmte Prüfungen (Druckluftbehälter, Flüssiggasanlagen, schwimmende Geräte) dürfen nur durch anerkannte Sachverständige durchgeführt werden.

Anerkannte Sachverständige sind z. B.:

Sachverständige für die Prüfung von Druckbehältern

Sachverständige für die Prüfung von Flüssiggasanlagen

Sachverständige für die Prüfung von Schwimmenden Geräten

Weitere Sachverständige finden Sie unter www.elwis.de.

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