Tauglichkeitsuntersuchungen

Alle Mitglieder der Besatzung eines Binnenschiffes müssen medizinisch tauglich sein. Die medizinische Tauglichkeit muss vom Besatzungsmitglied für jede Erteilung eines Befähigungszeugnisses durch den Tauglichkeitsnachweis, der nicht älter als 3 Monate sein darf, nachgewiesen werden. Sofern die Tauglichkeit nicht auf einen anderen Zeitrahmen befristet wurde, muss diese erneut ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nachgewiesen werden.

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Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen müssen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ihre Tauglichkeit durch ein ärztliches Zeugnis ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erneut nachweisen, danach nach weiteren 5 Jahren. Ab dem 70. Lebensjahr ist der Nachweis alle 2 Jahre wieder erforderlich (§22 (1) BinSchPersV).

Das ärztliche Zeugnis muss von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt sein, die die Voraussetzungen zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen gemäß BinSchPersV erfüllen, d.h. die von der BG Verkehr auf Grundlage binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften zugelassen worden sind.

Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte

Die BG Verkehr muss gem. § 24 (3) BinSchPersV eine Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte elektronisch veröffentlichen. Diese können Sie auf der Internetseite der ASD Rhein-Ruhr GmbH, welche die BG Verkehr bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens unterstützt, herunterladen:

Zur Übersicht der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen

Zulassungsverfahren

Die BG Verkehr wird bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens von der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt. Alle Informationen zum Zulassungsverfahren sowie die Antragsformulare finden sie auf der Internetseite der ASD Rhein-Ruhr GmbH.

Die BG Verkehr und die ASD Rhein Ruhr GmbH prüfen nach Antragseingang, ob die jeweils einschlägigen Voraussetzungen nach den Vorgaben der Binnenschiffspersonalverordnung (§ 24 (2) BinSchPersV i. V. m. Anlage 6a) vorliegen.

Eine Voraussetzung für die Zulassung ist die Teilnahme am Seminar "Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt". Das nächste eintägige Seminar findet am 21. März 2025 am Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg statt. Ein weiterer Termin ist für den 13. November 2025 geplant.

Seminarinhalte

Rechtliche Verankerung des Berufes Binnenschiffer, Mindestbesatzungen, Ruhezeiten und Freizeitregelungen in der Binnenschifffahrt

Das Binnenschiff: Arbeitsplatz, Leben an Bord

Anforderungen an die Tauglichkeit und Ausstellung des Zeugnisses

Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen, Auflagen, Einschränkungen und Fallbeispiele

Gesundheitliche Eignung des Bordpersonals in der Binnenschifffahrt

Praktische Unterweisung im Schiffer-Berufskolleg RHEIN, z. B.:

  • Maschinenhalle
  • Tankschiffsektion
  • Bergung aus der Kabine
  • Flachwasser-Simulator

Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen.

Bei der Ärztekammer Nordrhein wird die Anerkennung des Seminars als Fortbildungsmaßnahme beantragt werden.

HinweisSeminaranmeldung

Eine Anmeldung zum Termin am 21. März 2025 ist ab sofort möglich.

Zum Seminar anmelden

Meldung von Tauglichkeitsuntersuchungen

Sie sind bereits zugelassene Ärztin oder zugelassener Arzt? Dann nutzen Sie zum Nachweis der von Ihnen durchgeführten Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt bitte untenstehendes Formular. Die Nachweise müssen jährlich bis zum 15. Februar des Folgejahres an die ASD Rhein-Ruhr GmbH gesendet werden.

Meldung durchgeführter Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt

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