Fahrgastschifffahrt

Fahrgastschiffe und Fähren in der Binnenschifffahrt befördern Menschen als touristisches Verkehrsmittel, sind "Brückenersatz" und Nahverkehrsverbindungen auf Flüssen, Kanälen und Seen.

Auf deutschen Gewässern verkehren rund 1000 Fahrgastschiffe mit ca. 10 Millionen Fahrgästen jährlich. Um die Passagiere sicher zu befördern und für sichere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu sorgen, werden u. a. Bau, Ausrüstung und Betrieb durch staatliches und berufsgenossenschaftliches Recht geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie und Schiffsführerinnen und Schiffsführer stehen in der Pflicht, Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitsalltag zu integrieren. 

Maschinenraum Binnenschiff
Bau und Ausrüstung
Fahrgastschiffe und Fähren müssen so beschaffen sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist. Grundlegende Regelungen zum  Bau und zur Ausrüstung dieser Schiffe, sind in der  Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO), dem ES-TRIN und in den Unfallverhütungsvorschriften der BG Verkehr enthalten.
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Besatzungsmitglied weist Pkws auf Fahrgastschiff ein
Betrieb
Schiffseigner, Schiffsführer und andere verantwortliche Personen müssen wissen, was zu tun ist, um den sicheren Schiffsbetrieb auf Personenschiffen einschließlich der Bordgastronomie zu gewährleisten. Dazu zählt z.B. auch der richtige Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Anlagen.
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Besatzungsmitglied zapft Bier
Gastronomie
Bei der Bewirtung der Fahrgäste sind besondere Gefährdungen der Beschäftigten vorhanden. Dies liegt an der oft kurzen Fahrzeit und den Besonderheiten an Bord von Personenschiffen und Fähren im Gegensatz zur Gastronomie in Landbetrieben. Weitere Informationen für die Bereiche Küche und Service für die Fahrgäste erhalten Sie hier.
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