Fahrgastschifffahrt
Fahrgastschiffe und Fähren in der Binnenschifffahrt befördern Menschen als touristisches Verkehrsmittel, sind "Brückenersatz" und Nahverkehrsverbindungen auf Flüssen, Kanälen und Seen.
Auf deutschen Gewässern verkehren rund 1000 Fahrgastschiffe mit ca. 10 Millionen Fahrgästen jährlich. Um die Passagiere sicher zu befördern und für sichere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu sorgen, werden u. a. Bau, Ausrüstung und Betrieb durch staatliches und berufsgenossenschaftliches Recht geregelt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie und Schiffsführerinnen und Schiffsführer stehen in der Pflicht, Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Bau und Ausrüstung
Fahrgastschiffe und Fähren müssen so beschaffen sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist. Grundlegende Regelungen zum Bau und zur Ausrüstung dieser Schiffe, sind in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO), dem ES-TRIN und in den Unfallverhütungsvorschriften der BG Verkehr enthalten.
Betrieb
Schiffseigner, Schiffsführer und andere verantwortliche Personen müssen wissen, was zu tun ist, um den sicheren Schiffsbetrieb auf Personenschiffen einschließlich der Bordgastronomie zu gewährleisten. Dazu zählt z.B. auch der richtige Umgang mit Werkzeugen, Geräten und Anlagen.
Gastronomie
Bei der Bewirtung der Fahrgäste sind besondere Gefährdungen der Beschäftigten vorhanden. Dies liegt an der oft kurzen Fahrzeit und den Besonderheiten an Bord von Personenschiffen und Fähren im Gegensatz zur Gastronomie in Landbetrieben. Weitere Informationen für die Bereiche Küche und Service für die Fahrgäste erhalten Sie hier.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 15 - Elektromagnetische Felder
- DGUV Vorschrift 25 - Überfallprävention
- DGUV Vorschrift 60 - Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Vorschrift 65 - Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen
- DGUV Vorschrift 79 - Verwendung von Flüssiggas
- DGUV Regel 103-014 - Elektromagnetische Felder
- DGUV Regel 108-010 - Überfallprävention in Verkaufsstellen
- DGUV Regel 110-006 - Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Information 204-043 - Rettung Ertrinkender (Aushangtafel)
- DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen
- DGUV Information 214-036 - Prüfinformation Fahrgastschiff
Medien
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Poster "Schutz vor natürlicher UV-Strahlung"
- Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien
- Sicher an Bord - Festmachen und Verholen
- Sicher an Bord – Nur mit Weste
- Sicher – fest! | Film Binnenschifffahrt (USB-Stick)
- Unterweisungskarte B1: Rettungswesten (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)
- Unterweisungskarte B4: Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
- Unterweisungskarte B7: Rettung verletzter Personen
- Was Sie bei der Auswahl von Langarmshirts mit UV-Schutz beachten sollten (Checkliste)
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