Bau und Ausrüstung

Vorbeugender Arbeitsschutz beginnt bereits beim Bau. Bei der Auswahl der notwendigen Ausrüstung werden auch wesentliche Voraussetzungen für ein unfallfreies Arbeiten festgelegt. Dafür existieren Vorschriften der BG Verkehr. Für den Schiffsbetrieb auf Binnenwasserstraßen gelten zusätzliche staatliche Vorschriften.

Ankerwinde Vorschiff

Für den Bau und die Ausrüstung von Fahrzeugen für die Personenschifffahrt und für Fähren gibt es staatliche Vorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr.

Staatliches Recht

Seit Juni 2015 werden technische Standards vom Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) erarbeitet. Die technischen Anforderungen richten sich nach dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN).

In Deutschland ist die Umsetzung vom europäischen in das nationale Recht durch die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) geschehen. Diese Verordnung regelt u.a. für Fahrgastschiffe, Tagesausflugsschiffe und Fähren das Verfahren für die technische Zulassung zum Verkehr, die Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Einrichtung, die Anforderungen an die Besatzung sowie an die Beförderung von Fahrgästen.

Sonderbestimmungen (Kap. 19 ES-TRIN) regeln z. B.:

  • Zahl der Fahrgäste
  • Anforderungen an Fahrgasträume
  • zweites unabhängiges Antriebssystem
  • Sicherheitseinrichtungen und –ausrüstungen
  • Rettungsmittel
  • Brandschutz und Brandbekämpfung
  • Sicherheitsorganisation
  • Abweichungen für bestimmte (kleine) Fahrgastschiffe

Berufsgenossenschaftliches Recht

Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden Anforderungen an Bau und Ausrüstung durch die DGUV Vorschrift 60 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" in Kapitel 2 gestellt. Die DGUV Vorschrift 62 " Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten" regelt in Kapitel 2 Anforderungen zu Bau und Ausrüstung, z.B. für Maschinenräume.

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