Betrieb
Festmachen des Schiffes
Die wesentlichen Sicherheitshinweise zur Vermeidung schwerer Verletzungen beim Festmachen an Liegestellen oder beim Schleusen können Sie der Unterweisungskarte B6 und dem Film "Sicher – Fest" entnehmen.
Schutz gegen Sturz ins Wasser / Ertrinkungsgefahr
Die Gefahr, ins Wasser zu stürzen und zu ertrinken, soll vorrangig durch technische Maßnahmen (Schanzkleider, feststehende Geländer mit mindestens 1 m Höhe) verhindert werden.
Organisatorische Schutzmaßnahmen sind z. B. die Arbeitsaufteilung zwischen nautischem Personal und Servicepersonal oder das Festmachen erst nach dem Anlegen an der Kaimauer, wenn das Schiff ohne Spalt anliegt.
Sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend, ist persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken zu benutzen. Es muss dann eine automatische Rettungsweste getragen werden.
Bei einem Sturz ins Wasser ist die Überlebenschance mit Rettungsweste um ein Vielfaches höher – auch für geübte Schwimmer. Arbeiten mit Ertrinkungsrisiko sind z. B.:
- An- und Ablegemanöver
- Festmachen in der Schleuse
- Außenbordarbeiten
Vermeidung von Stolpern, Rutschen und Stürzen
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind die häufigsten Unfälle an Bord und im Servicebereich. Rutschfeste Bodenbeläge und feste, fußumschließende Schuhe mit einer rutschhemmenden Sohle sind grundlegende Voraussetzungen für ein sicheres Sichbewegen an Bord. Stolperstellen (z. B. Taue oder im Weg stehende Getränkekisten, schlechter Kontrast der ersten Treppenstufen) und rutschige Oberflächen (Regenwasser, verschüttete Getränke im Fahrgastbereich, nasser oder fettiger Boden in der Küche) sind typische Gefahren, die zu vermeiden sind.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 60 - Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Information 214-036 - Prüfinformation Fahrgastschiff
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