Lärmbelastungen in der Binnenschifffahrt
Die Lärmbelastung in der Binnenschifffahrt ist je nach Tätigkeit und Schiffstyp unterschiedlich. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, mit welchen Belastungen bei welchem Schiffstyp üblicherweise zu rechnen ist. Die Einstufung unterscheidet drei Bereiche:
keine Gehörgefährdung LEX,8h < 80 dB (A)
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Unterer Auslösewert LEX,8h = 80 dB (A) - 85 dB(A) arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge |
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Oberer Auslösewert LEX,8h > 85 dB (A) arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge |
Bitte beachten Sie: Die Angaben beziehen sich auf durchschnittliche, üblicherweise zu erwartenden Arbeitsbedingungen. Je nach Arbeitsumfeld kann die Lärmbelastung auch geringer (z. B. bei gekapselten Maschinen) oder höher (Benutzung älterer Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge) ausfallen. Daher sollten für die Festlegung von Lärmbereichen immer Messungen durchgeführt werden.
Lärmquellen
- Geräusche aus Fahrgastbereiche (z. B. Unterhaltung, Musik, Geschirr)
- Küchengeräusche (z. B. klappernde Töpfe, Pfannen, Geschirr)
- Lärm bei Sonderfahrten (Disco, sonstige Musik)
- Wartung/Kontrolle der Maschinen bei laufenden (anderen) Motoren
- Maschinengeräusche des eigenen Fahrzeuges
- fallende Ankerkette, Maschinenraumlüfter, Klimaanlage
- Hochdruckreiniger bei der Fahrzeugreinigung
- Werkzeuge bei Wartungsarbeiten an Deck, z. B. Nadelentroster
- Lärm beim Auf- und Abfahren von Fahrzeugen
- Lärm durch Geräusche von in den Laderaum fallenden Steinen oder fallenden Schrotts bei der Be- und Entladung
- Lärm von Lade- und Löschpumpen bei der Be- und Entladung
- Hintergrundgeräusche an den Ladestellen (z. B. Kranbetrieb/ Umschlagsbetrieb, Anstoßen der Greifer oder Container im Laderaum)
Einstufung der Belastung
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Maßnahmen zur Minderung der Belastung
- Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und TRLV beachten
- Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
- Maschinenräume, Aufbauten und Werkzeugmaschinen müssen dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen (z. B. Kapselung der Aggregate, Schalldämpfer)
- Gehörschutz bei Arbeiten mit Lärmbelastung und auch bei kurzem Aufenthalt im Lärmbereich (Maschinenraum) tragen
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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