Lärmbelastungen in der Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt ist mit Belastung durch Lärm zu rechnen. Ist die Lärmbelastung zu hoch, führt sie zu Gesundheitsschäden, wie z. B. der Lärmschwerhörigkeit. Daher ist der Lärmbelastung besondere Aufmerksamkeit zu widmen und es sind ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen durchzuführen.

Besatzungsmitglied trägt Kopfhörer

Die Lärmbelastung in der Binnenschifffahrt ist je nach Tätigkeit und Schiffstyp unterschiedlich. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, mit welchen Belastungen bei welchem Schiffstyp üblicherweise zu rechnen ist. Die Einstufung unterscheidet drei Bereiche:

Lärmtafel grün

keine Gehörgefährdung  LEX,8h < 80 dB (A)
(aber: Minimierungsgebot und Gefährdungsbeurteilung des Lärms)

  

Lärmtafel gelb

Unterer Auslösewert LEX,8h = 80 dB (A) - 85 dB(A)
(Präventionsbereich)

arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge

Lärmtafel rot

Oberer Auslösewert LEX,8h > 85 dB (A)
(Lärmbereich)

arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Bitte beachten Sie: Die Angaben beziehen sich auf durchschnittliche, üblicherweise zu erwartenden Arbeitsbedingungen. Je nach Arbeitsumfeld kann die Lärmbelastung auch geringer (z. B. bei gekapselten Maschinen) oder höher (Benutzung älterer Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge) ausfallen. Daher sollten für die Festlegung von Lärmbereichen immer Messungen durchgeführt werden.

Lärmquellen

  • Geräusche aus Fahrgastbereiche (z. B. Unterhaltung, Musik, Geschirr)
  • Küchengeräusche (z. B. klappernde Töpfe, Pfannen, Geschirr)
  • Lärm bei Sonderfahrten (Disco, sonstige Musik)
  • Wartung/Kontrolle der Maschinen bei laufenden (anderen) Motoren
  • Maschinengeräusche des eigenen Fahrzeuges
  • fallende Ankerkette, Maschinenraumlüfter, Klimaanlage
  • Hochdruckreiniger bei der Fahrzeugreinigung
  • Werkzeuge bei Wartungsarbeiten an Deck, z. B. Nadelentroster
  • Lärm beim Auf- und Abfahren von Fahrzeugen
  • Lärm durch Geräusche von in den Laderaum fallenden Steinen oder fallenden Schrotts bei der Be- und Entladung
  • Lärm von Lade- und Löschpumpen bei der Be- und Entladung
  • Hintergrundgeräusche an den Ladestellen (z. B. Kranbetrieb/ Umschlagsbetrieb, Anstoßen der Greifer oder Container im Laderaum)

Einstufung der Belastung

Lärmtafel grün
  • Tätigkeiten im modernen Steuerhaus (geschlossen)
  • Servicepersonal im Fahrgastraum
  • Schiffsführer/in ohne Kontrolltätigkeit im Maschinenraum oder gelegentliche Mithilfe bei der Instandsetzung
Lärmtafel gelb
  • Bei Arbeit an Deck (z. B. Einweisen)
  • Im offenen Steuerhaus
  • Tätigkeiten im Steuerhaus alter Typ (z. B. Einscheibenverglasung, Holzaufbau)
  • Schiffsführer/in mit gelegentlicher Kontrolltätigkeit im Maschinenraum oder gelegentliche Mithilfe bei der Instandsetzung
  • Küchenpersonal
  • Servicepersonal im Fahrgastraum bei Sonderfahrten (Disco)
Lärmtafel rot
  • Bei lärmintensiven Arbeiten (z. B. Wartungsarbeiten mit handbedienten Arbeitsmaschinen)
  • Besatzung mit regelmäßiger Tätigkeit im Maschinenraum

Maßnahmen zur Minderung der Belastung

  • Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und TRLV beachten
  • Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
  • Maschinenräume, Aufbauten und Werkzeugmaschinen müssen dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen (z. B. Kapselung der Aggregate, Schalldämpfer)
  • Gehörschutz bei Arbeiten mit Lärmbelastung und auch bei kurzem Aufenthalt im Lärmbereich (Maschinenraum) tragen

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