UV-Strahlung

Bei einer Tätigkeit im Freien, wie z. B. bei Arbeiten an Deck, sind Sie einer hohen Dosis an Sonnenstrahlung ausgesetzt. Die UV-Strahlung kann Ihrer Haut und Ihren Augen schaden – sofort, aber auch langfristig.

zwei Männer mit Warnwesten blicken in die Sonne

Tätigkeiten mit UV-Belastung

Grundsätzlich tritt bei allen Tätigkeiten im Freien eine Belastung durch UV-Strahlung auf. Besonders hoch ist die Belastung in den Sommermonaten. Beachten Sie, dass die UV-Belastung durch Schatten und Bewölkung zwar gemindert, aber nicht ganz aufgehoben wird.

Akute Wirkungen durch UV-Strahlung sind z. B. Hautrötungen bzw. Sonnenbrand und Bindehautentzündungen. Langfristig kann es zu Hautkrebs und Linsentrübung (Grauer Star) kommen.

Daher sollten insbesondere folgende Personenkreise auf ausreichenden Sonnenschutz achten:  

  • Besatzungsmitglieder bei Wartungsarbeiten an Deck
  • Besatzungsmitgliede beim Festmachen des Schiffes
  • Beschäftigte auf Fähren
  • Servicepersonal auf dem Oberdeck

Richtiger Schutz vor UV-Strahlung

Schützen Sie nicht nur Ihre Haut, sondern auch Ihre Augen ausreichend vor UV-Strahlung:

  • Tragen Sie geeignete den Körper bedeckende Kleidung, z. B. aus Baumwollmaterialien.
  • Tragen Sie eine Kopfbedeckung, die z. B. eine breite Krempe oder einen Nackenschutz besitzen.
  • Verwenden Sie UV-Schutzmittel auf den von der Kleidung nicht bedeckten Körperteilen (z. B. Gesicht, Hände). Das UV-Schutzmittel (z. B. Creme, Lotion) muss einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 besitzen und sollte schweißfest sein.
  • Tragen Sie eine Sonnenschutzbrille. Die Sonnenbrille sollte eine ausreichende UV-Absorption aufweisen („UV 400“) und vor seitlicher Sonneneinstrahlung schützen.

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