Bau und Ausrüstung
Staatliche Vorschriften
Die wichtigsten Bestimmungen über den Bau und die Ausrüstung von Güterschiffen finden Sie in der Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO). Zu den weiteren staatlichen Vorschriften gehören z. B. Landes-Verkehrsvorschriften, deren Inhalte bei den jeweiligen Verkehrsministerien erfragt werden können.
Bitte denken Sie auch daran, bei geplanten Schiffsneubauten oder Umbauten Ihrer bestehenden Fahrzeuge die anwendbaren Normen einzuhalten. Dies erspart Ihnen viele Unannehmlichkeiten bei der Ausstellung oder der Verlängerung Ihrer Schiffspapiere.
Berufsgenossenschaftliches Recht
Grundlegende Anforderungen an Bau und Ausrüstungen mit Bezug auf den Arbeitsschutz werden in den DGUV Vorschriften geregelt. In der DGUV Vorschrift 60 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässer" finden Sie z. B. Informationen zu Laderaumleitern, Lukenabdeckungen und Geländern.
In der DGUV Vorschrift 62 "Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten" sind Vorgaben zur sicheren Gestaltung des Maschinenraumes und der darin verbauten Anlagen getroffen. Es ist z. B. festgelegt, wie Ausgänge und Notausstiege gestaltet werden müssen, welche Vorkehrungen zum Schutz gegen Verbrennungen getroffen werden müssen und welche Brennstoffe verwendet werden dürfen.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 60 - Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
- DGUV Information 214-034 - Prüfinformation Güterschiff
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