Betrieb
Rechtsvorschriften
Vorgaben für den sicheren Betrieb erhalten Sie in den DGUV Vorschriften, sowie in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung.
Weiterhin sind in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) zu beachten.
In der DGUV Vorschrift 60 ist z. B. festgelegt, wann das Geländer während des Betriebes geöffnet oder teilweise entfernt werden darf, bei welchen Tätigkeiten die Rettungsweste getragen werden muss und wie die Zugänge zum Schiff gestaltet werden müssen.
Besichtigung
Bevor der Betrieb eines Gütermotorschiffs erstmalig aufgenommen werden kann und nach größeren Umbauten, ist das Gütermotorschiff der BG Verkehr zur Besichtigung vorzustellen. Dies kann auch zusammen mit dem Dezernat Technische Schiffssicherheit im Rahmen der Untersuchung zur Zulassung erfolgen.
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Sicher an Bord - Festmachen und Verholen
- Sicher – fest! | Film Binnenschifffahrt (USB-Stick)
- Unterweisungskarte B3: Sicherheit beim Laden von Stückgut im Binnenschiff
- Unterweisungskarte B5: Sicherer Transport besonderer Ladungen
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
- alle Medien
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