Schwimmende Geräte

Im Wasserbau (z. B. im Wasserstrassenbau und Küstenschutz) sowie in der Rohstoffgewinnung) werden häufig schwimmende Geräte eingesetzt, die sich durch leistungsfähige mechanische Einrichtungen (Arbeitsmittel) wie z. B. Bagger, Krane oder Hebebühnen auszeichnen. Worauf kommt es beim sicheren Betrieb dieser schwimmenden Kombinationen aus Schwimmkörper und Arbeitsmittel an?

Schwimmende Geräte lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen. Zum einem in mobile und lediglich zeitweise genutzte Gerätekonfigurationen von Schwimmkörpern und Arbeitsmitteln und zum anderen in solche, bei denen der Schwimmkörper und das Arbeitsmittel dauerhaft und fest miteinander verbunden sind. Durch diese unterschiedlichen Kategorien und die unterschiedlichen Einsatzgebiete ist ein schwimmendes Gerät häufig ein Unikat und wird daher intensiv in staatlichen Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen sowie in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen behandelt. 

Hydraulikbagger auf Schwimmkörper
Bau und Ausrüstung
Die wichtigsten Bestimmungen über den Bau und die Ausrüstung von schwimmenden Geräten sind in der Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO) und der DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" zu finden.
Mehr Info
Binnenschiff wird von Bagger beladen
Betrieb
Die staatlichen Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen und die DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" beinhalten grundlegende Anforderungen an den Betrieb.
Mehr Info

Seminare

Artikelaktionen