Schwimmende Geräte
Im Wasserbau (z. B. im Wasserstrassenbau und Küstenschutz) sowie in der Rohstoffgewinnung) werden häufig schwimmende Geräte eingesetzt, die sich durch leistungsfähige mechanische Einrichtungen (Arbeitsmittel) wie z. B. Bagger, Krane oder Hebebühnen auszeichnen. Worauf kommt es beim sicheren Betrieb dieser schwimmenden Kombinationen aus Schwimmkörper und Arbeitsmittel an?
Schwimmende Geräte lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen. Zum einem in mobile und lediglich zeitweise genutzte Gerätekonfigurationen von Schwimmkörpern und Arbeitsmitteln und zum anderen in solche, bei denen der Schwimmkörper und das Arbeitsmittel dauerhaft und fest miteinander verbunden sind. Durch diese unterschiedlichen Kategorien und die unterschiedlichen Einsatzgebiete ist ein schwimmendes Gerät häufig ein Unikat und wird daher intensiv in staatlichen Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen sowie in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen behandelt.
Bau und Ausrüstung
Die wichtigsten Bestimmungen über den Bau und die Ausrüstung von schwimmenden Geräten sind in der Binnenschiffuntersuchungsordnung (BinSchUO) und der DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" zu finden.
Betrieb
Die staatlichen Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen und die DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" beinhalten grundlegende Anforderungen an den Betrieb.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 15 - Elektromagnetische Felder
- DGUV Vorschrift 52 - Krane
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Vorschrift 64 - Schwimmende Geräte
- DGUV Vorschrift 79 - Verwendung von Flüssiggas
- DGUV Regel 103-014 - Elektromagnetische Felder
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Information 204-043 - Rettung Ertrinkender (Aushangtafel)
- DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen
- DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen
Medien
- Handbuch Binnenschifffahrt
- Lade- und Löscharbeiten
- Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien
- Sicher an Bord - Festmachen und Verholen
- Sicher an Bord – Nur mit Weste
- Sicher – fest! | Film Binnenschifffahrt (USB-Stick)
- Unterweisungskarte B1: Rettungswesten (Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken)
- Unterweisungskarte B4: Rückenschonendes Arbeiten in der Binnenschifffahrt
- Unterweisungskarte B6: Festmachen und Verholen
- Was Sie bei der Auswahl von Langarmshirts mit UV-Schutz beachten sollten (Checkliste)
- alle Medien
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