Betrieb
Die staatlichen Verkehrsvorschriften für die Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen und die DGUV Vorschrift 64 "Schwimmende Geräte" beinhalten grundlegende Anforderungen an den Betrieb.
Die wichtigsten Fragestellungen und Themen für den sicheren Betrieb an Bord eines schwimmenden Gerätes lauten:
- Welche Arbeitsmittel bzw. Geräte dürfen an Bord eingesetzt werden?
- Was ergab die Intaktstabilitätsberechnung und welche Bedingungen wurden auferlegt?
- Wieviel zusätzliche Ladung darf beim bzw. zum Betrieb aufgenommen werden?
- Ist eine Wohnung auf dem schwimmenden Gerät installiert?
- Sind sichere Verkehrswege vorhanden?
- Werden Stolperstellen vermieden bzw. erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung, wenn deren Vermeidung nicht möglich ist?
- Ist ein Notfallplan mit Erste Hilfe Maßnahmenerstellt?
- Ist ein Alarmplanerstellt?
- Wurde die erforderliche persönliche Schutzausrüstung festgelegt?
- Was muss Wann, Wie und in welchem Intervall an Bord geprüft werden?
- Welche Besatzung ist erforderlich?
- Handelt es sich um einen Einzelarbeitsplatz und wenn ja, wie muss er gestaltet und betrieben werden?
- Sind Art der Kommunikation (Funk, Handzeichen usw.) an Bord festgelegt?
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 52 - Krane
- DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
- DGUV Vorschrift 64 - Schwimmende Geräte
- DGUV Regel 112-201 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken
- DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen
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