Bau und Ausrüstung
Nachfolgend werden die grundsätzlich zutreffenden internationalen, staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu Bau und Ausrüstung von Tankschiffen genannt:
Internationales / Europäisches Recht
Das internationale Recht wird im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) in der jeweils gültigen Fassung abgebildet. Die Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung eines jeden Tankschiffstyps finden sich in den Kapiteln 1,3,7,8 und 9.
Staatliches Recht
In der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) wird auf das internationale Recht ADN verwiesen. Zusätzlich ist die Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) für den Bau und die Ausrüstung von Tankschiffen zu beachten.
Berufsgenossenschaftliches Recht
Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind die Anforderungen der DGUV Vorschrift 60 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" in Kapitel 2 zu berücksichtigen. Darüber hinaus regelt die DGUV Vorschrift 62 " Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten" regelt in Kapitel 2 Anforderungen zu Bau und Ausrüstung, z. B. für Maschinenräume.
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