Taucher

Das Leistungsspektrum der Taucherbetriebe ist vielfältig. Zu den Unterwasserarbeiten, die von Taucherfirmen ausgeführt werden können, zählen beispielsweise einfache Suchaufgaben ebenso wie umfangreiche Erkundungen und Begutachtungen, Schiffs- und Bauwerksuntersuchungen, De- und Montagearbeiten komplizierter Unterwasserkonstruktionen, Betonarbeiten oder Korrosionsschutz.

Bei der Durchführung von Taucherarbeiten müssen neben grundsätzlichen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, insbesondere die berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Taucherarbeiten" (DGUV Vorschrift 40) und die sie ergänzenden berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen beachtet werden.

Taucher beim Anlegen der Ausrüstung
Taucherarbeit ist Teamarbeit

Eine Taucherarbeit bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Ausgehend von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. der Tauchereinsatzleitung durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gilt nach der Maßnahmenhierarchie auch hier das TOP-Prinzip.
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Taucher beim Einstieg ins Wasser
Taucherinnen und Taucher in Fortbildung

Um Taucherarbeiten sicher durchführen zu können, müssen Taucher und Taucherinnen über hinreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die sichere Durchführung von Taucherarbeiten verfügen. Die Regelungen der BG Verkehr für Taucherinnen und Taucher in Fortbildung finden Sie hier.

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