UV-Strahlung

Beschäftigte, die überwiegend im Freien arbeiten, z. B. Zustellerinnen und Zusteller, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, sind in der Regel einer hohen Dosis solarer UV-Strahlung ausgesetzt. Da UV-Strahlung Haut und Augen schädigt (sofort, aber auch langfristig), müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Sonne am blauen Himmel

Die effektivste Möglichkeit, sich vor UV-Strahlung zu schützen, ist grundsätzlich die Vermeidung der Strahlung. Soweit die Strahlung nicht vermeidbar ist, empfehlen wir körperbedeckende Kleidung, z. B. langärmlige Oberbekleidung und Kopfbedeckungen.

Die Auswirkungen der solaren UV-Strahlung können die Haut und die Augen schädigen. Sie können Hautalterung verursachen sowie Hautkrebs und Augenschäden entstehen lassen. Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, können der Strahlung in beträchtlichem Maß ausgesetzt sein.

Hier gilt das TOP-Prinzip:

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Überdachungen
  • Sonnenschirme und Sonnensegel

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Verlagern der Arbeiten in die frühen Morgenstunden
  • kurze Zusatzpausen sowie Mittagspausen im Schatten

Personenbezogene Schutzmaßnahmen:

  • Bereitstellung von langärmliger und trotzdem luftiger Sonnenschutz-Kleidung mit hohem UPF (Ultraviolet Protection Factor) für die Arbeiten im Freien
  • Tragen von Sonnenschutzbrillen

Bei allen Maßnahmen ist die Akzeptanz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Aufklärung und Unterweisung ist daher unabdingbar.

HinweisMehr zum Thema

Weitere Informationen zu Gesundheitsgefahren durch solare UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen dagegen finden Sie in unserem Themenbereich.

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