Arbeitsschutz organisieren
Der Gesetzgeber stellt an Sie als Busunternehmerin bzw. Busunternehmer vielfältige Anforderungen zur Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erreichen Sie mit einer durchdachten Organisation des Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutz ist Chefsache und ein wichtiger Teil der Betriebsorganisation. Ein systematisch organisierter und gelebter Arbeitsschutz sorgt für einen störungsfreien Betriebsablauf, leistungsfähige und motivierte Beschäftigte und eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsprozesse. In diesem Bereich finden Sie Informationen zu ausgewählten Aspekten, die für Busbetriebe besonders relevant sind.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsschutzorganisation finden Sie in unserem Themenbereich.
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Alle Busunternehmerinnen und Busunternehmer, die Personen beschäftigen, sind verpflichtet, sich und ihre Beschäftigten beraten zu lassen – auch nur bei einem Mitarbeiter. Dies schreibt der Gesetzgeber u. a. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) so vor.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares und zentrales Instrument für einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz. Wie alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind Sie als Busunternehmerin oder Busunternehmer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. vorzuhalten.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
PSA muss in den Busbetrieben aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Dies trägt u. a. dazu bei, die Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen.
Verkehrssicherheit
Viele Versicherte der BG Verkehr sind täglich im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Dies gilt auch für das Buspersonal. Tödliche Unfälle kommen bei Busfahrerinnen und -fahrern zwar vergleichsweise selten vor, aber es muss alles nur Mögliche getan werden, um sie zu vermeiden. Dazu zählen verkehrssichere, mit Sicherheitstechnik ausgestattete Fahrzeuge wie auch eine professionelle Fahrweise.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 109-009 - Fahrzeuginstandhaltung
- DGUV Regel 114-006 - Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 209-007 - Fahrzeuginstandhaltung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
Medien
- AMS-Leitfaden
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Förderung von Verkehrssicherheitskonzepten
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Gefährdungsbeurteilung
- Regelwerk kompakt - Unterweisung
- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A10: Traumatisierende Ereignisse
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe
- Unterweisungskarte A3: Brandschutz
- Unterweisungskarte A5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisungskarte A6: Hautschutz
- Unterweisungskarte A8: Sitzen und Bewegen im Büro
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
- Unterweisungskarte O1: Abfahrtkontrolle
- Unterweisungskarte O2: Sitzeinstellung im Omnibus
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