Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein elementares und zentrales Instrument für einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
An der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung werden sowohl die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt. Ist ein Betriebsrat vorhanden, wirkt dieser ebenfalls bei der Erstellung mit.
Die Beurteilung der Gefährdungen durch die Unternehmerin bzw. den Unternehmer ist die Voraussetzung für das Ergreifen wirksamer und betriebsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, wird durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festgestellt. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:
- einer systematischen Feststellung und Bewertung relevanter Gefährdungen
- der Ableitung entsprechender Maßnahmen
Wie gehen Sie als Busunternehmerin oder Busunternehmer bei einer Gefährdungsbeurteilung vor?
Diese Verfahrensweise könnte z. B. sinnvoll für Sie sein:
- Betriebsorganisation beschreiben: Beschreiben des Unternehmens und der Betriebsorganisation.
- Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe erfassen: Erfassen aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
- Arbeitsplätze oder Arbeitsabläufe beschreiben: Beschreiben aller Arbeitsplätze/Tätigkeiten bzw. Arbeitsabläufe, für die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
- Gefährdungen erkennen: Für jeden Arbeitsplatz/jede Tätigkeit werden Gefährdungsarten identifiziert und in der Gefährdungsübersicht angekreuzt.
- Gefährdungen beurteilen und Maßnahmen festlegen: Für die identifizierten Gefährdungsarten werden die vorbereiteten Arbeitsblätter ausgefüllt, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen müssen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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