Besonderheiten im Linienbus

Linienbusse gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen. Mit diesen muss das Fahrpersonal vertraut und im Umgang unterwiesen sein.

Busfahrerin überreicht Fahrgast ein Ticket

Knickschutz am Gelenkbus

Gelenkbusse besitzen im Gelenk zwischen Vorder- und Hinterwagen eine Knickschutzsicherung, die verhindert, dass der Omnibus bei der Kurvenfahrt zu stark eingeknickt werden kann. Passiert dieses doch einmal, spricht die Knickschutzsicherung an und die Haltestellenbremse wird aktiviert. Eine Weiterfahrt ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich.

Die Haltestellenbremse kann häufig z. B. durch einen sogenannten Werkstattschalter gelöst werden. Dann kann der Bus entgegen der Knickrichtung bewegt werden und die Knickschutzsicherung ist wieder deaktiviert. Die Knickschutzsicherung ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ausgeführt. Auch der Werkstattschalter ist nicht einheitlich gestaltet und angeordnet.

Das Fahrpersonal muss wissen, wie es sich bei aktiviertem Knickschutz verhalten muss. Gegebenenfalls müssen betriebliche Abläufe geschaffen werden, in denen eine Verfahrensweise für derartige Meldungen festgelegt ist. Der Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer und auch des Werkstattpersonals kommt auch hier eine sehr hohe Bedeutung zu.

Anhänger zur Personenbeförderung

Seit einigen Jahren sind Busse mit Personenanhängern, sogenannte Bus-Züge, auf unseren Straßen zu finden. Für diese Fahrzeugkombinationen bedarf es jedoch einer Ausnahmegenehmigung gemäß StVZO. Rechtliche Bestimmungen, die für Kraftomnibusse gelten, sind entsprechend auch auf den Anhänger anzuwenden (z. B. Ausrüstung entsprechend den Witterungs- und Fahrbahnbedingungen, Ausstattung des Anhängers mit Feuerlöscher, Verbandkasten, Warndreieck, Warnleuchte, Verständigungseinrichtungen mit dem Fahrpersonal usw.).

Besondere Sorgfalt ist beim An- und Abkuppeln angebracht. Die Vorschriften, Hinweise und Empfehlungen, die für das Kuppeln beim Lkw gelten, sind sinngemäß auch beim Omnibus anzuwenden. Zum Beispiel:

  • Der Anhänger muss gegen Wegrollen gesichert sein.
  • Wenn der Omnibus an den Anhänger heranfährt, darf sich niemand zwischen Zugfahrzeug und Anhänger aufhalten.
  • Falls vorhanden, wird die Rückfahrkamera dabei eingeschaltet.
  • Keinesfalls darf der Anhänger durch verbotenes Auflaufenlassen gekuppelt werden (vgl. DGUV Information 214-080 „Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen“, bisher BGI 599).
  • Beim Abstellen der Anhänger ist auf eine entsprechende Sicherung gegen Wegrollen zu achten.

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