Während der Fahrt

Beginnt der Arbeitstag nicht unter Zeitdruck, und sind die organisatorischen Rahmenbedingungen eingehalten, hängt es während der Fahrt fast ausschließlich vom Verhalten des Fahrpersonals ab, ob dieses den Betriebshof zum Feierabend unfallfrei erreicht.

Busfahrer hinterm Steuer

Professionelles Fahren

Am Fahrerarbeitspatz ist für eine ausreichende Sicht zu sorgen. Dekorationsgegenstände (Wimpel etc.), die die Sicht nehmen, müssen entfernt werden.

Während der Fahrt sollte das Fahrpersonal ein defensives, vorrausschauendes Fahren anstreben. Defensives Fahren heißt, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, als wären Verhaltensfehler der anderen Verkehrsteilnehmer jederzeit möglich. Professionelle und defensiv eingestellte Fahrerinnen und Fahrer haben weniger das eigene, schnelle Vorankommen im Blick als das Funktionieren des Gesamtsystems, weil sie wissen, dass dies auch für sie vorteilhaft ist. Der oft angeführte Zeitverstust durch defensives Fahrverhalten ist dabei minimal. Ein weiterer Vorteil ist ggf. ein geringerer Kraftstoffverbrauch. Auch für Berufskraftfahrer sollte es selbstverständlich sein, Geräte der Kommunikation, Information und Organisation während der Fahrt nicht zu bedienen. Unter die o.g. Gerätegruppen, die in der StVO aufgeführt sind, fällt nicht nur das Mobiltelefon, sondern auch das Navigationsgerät und das Funkgerät. Die Nutzung dieser Geräte während der Fahrt ist untersagt!

Fahrer-Assistenz-Systeme

Fahrer-Assistenz-Systeme (FAS) erhalten im Busbereich immer mehr Einzug und sind z.T. in Neufahrzeugen auch schon vorgeschrieben. Eine Studie der BG Verkehr kam zum Ergebnis, dass das Risiko der Unfallbeteiligung für Fahrzeuge mit FAS signifikant niedriger ist als dasjenige der Vergleichsfahrzeuge ohne FAS. Festgestellt wurde auch, dass vorhandene Fahrerassistenzsystem ohne Grund deaktiviert werden. Dem Fahrpersonal muss bezüglich des Umgangs mit FAS geschult sein und die Chancen und Risiken der FAS kennen.

Sicherheitsgurte

Bei Linienbussen, die für die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind, besteht bisher keine Gurtanlegepflicht.

Im Gegensatz dazu müssen Sicherheitsgurte in Reisebussen vorhanden sein und benutzt werden. Dies gilt gleichermaßen für das Fahrpersonal und die Fahrgäste. Der Gurt bietet im Fall einer Kollision und des Umkippens des Busses Schutz für alle Insassen. Auch wenn das statistische Risiko eines Unfalls gerade im Omnibus relativ gering ist, sollte niemand im Bus auf diesen Schutz verzichten.

Untersuchungen haben ergeben, dass der Sicherheitsgurt bei drei von vier Unfällen Verletzungen bei der Fahrerin bzw. dem Fahrer vermindern oder vermeiden kann. Das Fahrpersonal ist gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrgäste auf die Benutzungspflicht aufmerksam zu machen. Bei Kontrollaktionen der Polizei werden jedoch immer wieder Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht festgestellt und geahndet.

 Die BG Verkehr verfügt über eine Überschlagkabine und über einen Gurtschlitten. An diesen Geräten kann die Wirkung des Sicherheitsgurtes eindrucksvoll demonstriert werden.

Rückwärtsfahren

"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

Dies schreibt das Straßenverkehrsrecht vor. Zu beachten ist, dass Rückfahrkameras und andere Assistenzsysteme den Einweiser nach dem Straßenverkehrsrecht nicht ersetzen, da bisher kein System so sicher ist, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer komplett ausgeschlossen werden kann. Dies erfordert eine umfangreichere Planung, insbesondere im Reiseverkehr.

Bei der Rückwärtsfahrt muss sich die einweisende Person so aufstellen, dass sie sich im Sichtbereich der Fahrerin bzw. des Fahrers befindet, und sie muss gut erkennbar sein (z. B. durch eine Warnweste). Der Bereich hinter rückwärtsfahrenden Fahrzeugen darf nicht betreten werden. Es ist zweckmäßig, sich auf ein Verständigungssystem durch Zurufe oder eindeutige Handzeichen zu verständigen, um Missverständnisse bei der Einweisung auszuschließen.

Fußumschließendes Schuhwerk

Auch bei der Personenbeförderung gilt, dass das Fahrpersonal beim Führen des Fahrzeuges fußumschließendes Schuhwerk zu tragen hat. Dies müssen keine Sicherheitsschuhe sein, bequeme Schuhe die die Ferse umschließen sind ausreichend. Holzpantinen und Clogs hingegen sind ungeeignet.

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