Sichere Entsorgungsfahrt
Für die Fahrt mit dem Abfallsammelfahrzeug gelten unter anderem die Straßenverkehrsordnung und die DGUV Vorschriften "Fahrzeuge" und "Müllbeseitigung". Außerdem hat die DGUV die Branchenregel 114-601 erlassen. Aus allen (Vor)Schriften ergeben sich folgende Sicherheitshinweise. Die Auflistung ist nicht vollständig und muss in jedem Unternehmen angepasst werden – den Touren, den Fahrzeugen, und letztlich auch den Beschäftigten.
Fahrerarbeitsplatz
- Korrekte Spiegel-Einstellung sicherstellen. Dafür gibt es in vielen Betrieben auf den Boden aufgemalte Einstellhilfen.
- Es gilt die Anschnallpflicht für Fahrerinnen und Fahrer sowie Mitfahrerinnen und Mitfahrer! Ausnahme ist die Sammelfahrt von Haus zu Haus – aber nur dann, wenn auch ausgestiegen werden muss.
- Der Fahrzeugführende muss geeignetes, den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.
Anleitung Spiegeleinstellplatz (PDF)
Fahrweise
- Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen.
- Die Höchstgeschwindigkeit bei besetztem Tritt ist 30 km/h (technische Fahr-Restriktion). Diese darf aber nicht immer ausgereizt werden, sondern ist das absolute Höchstmaß. Zum Beispiel sind in Kurven die Fliehkräfte erheblich und können Mitfahrende seitlich von den Trittbrettern schleudern. Bodenwellen können Mitfahrende hochschleudern, auch Aufsetzer des Trittbretts sind möglich.
- Beim Zurückstoßen und Wenden muss ein Abfallwerker den Fahrer bzw. die Fahrerin einweisen.
- Nicht durch fahrfremde Tätigkeiten ablenken lassen.
- Fahrerinnen und Fahrer sollten regelmäßig Fahrsicherheitstrainings besuchen.
Routenplanung
Rückwärtsfahrten führen immer wieder zu tödlichen Unfällen von Passanten oder Einweisenden. Als Verantwortliche Person müssen Sie sie durch geeignete Streckenplanung strikt vermeiden. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind einzelne Ausnahmen möglich – eine große Rolle spielt dann die individuelle Gefährdungsbeurteilung (siehe DGUV Regel 114-601).
- Auf steilen Straßen darf in der Regel nicht während der Bergauffahrt Müll eingesammelt werden. Lässt es sich jedoch nicht umgehen, dann hat dies mit besonderer Umsicht zu geschehen.
- Lader dürfen an verkehrsreichen Straßen Behälter nur auf der Seite des Fahrzeugs holen, die dem Straßenverkehr abgewandt ist (rechts laden – rechts fahren). Also nie von der gegenüberliegenden Straßenseite.
- Fahrt nur auf geeigneten Straßen (Breite, Durchfahrthöhe, Tragfähigkeit, Eisfreiheit, Wendemöglichkeit etc. (DGUV Information 214-033 sowie Abreißblock "Erfassung von Beeinträchtigungen und ungeeigneten Verkehrswegen bei der Abfallsammeltour").
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt in § 35 (6) korrekt gekennzeichneten Abfallsammelfahrzeugen weitreichende Sonderrechte ein: "Fahrzeuge, die […] der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten […]. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen."
- Das Fahren auf der Gegenspur hat den Vorteil, dass die Straße nicht zu Fuß mit dem Behälter überquert werden muss. Nachteilig sind jedoch die zusätzlichen Gefährdungen durch Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmenden: Immer wieder trifft die Wahrnehmung der Sonderrechte bei anderen Verkehrsteilnehmenden auf Ungeduld, Unverständnis und Unkenntnis. Insofern sind damit zusätzliche Gefahren verbunden, die es zu minimieren gilt:
- Generell sollte das Abfallsammelfahrzeug so fahren, dass die Manöver für andere Verkehrsteilnehmer vorhersehbar und verständlich sind.
- Die sicherste Lösung ist, eine Straße zwecks beidseitiger Leerung zweimal zu durchfahren.
Benutzung des Trittbretts
Das Trittbrett am Abfallsammelfahrzeug ist eine praktische Sache. Aber nur bei korrekter Benutzung und intaktem Zustand ist die Mitfahrt auf dem Trittbrett sicher; ein regelmäßiges Unfallgeschehen spricht hier eine deutliche Sprache!
- Mitfahrt nur im Fahrerhaus oder auf dem Trittbrett am Fahrzeugheck – sonst nirgendwo.
- Nur eine Person je Trittbrett.
- Auf- und Abstieg bei Stillstand des Fahrzeugs.
- Nicht abspringen.
- Beim Zurückstoßen darf niemals auf den Trittbrettern mitgefahren werden.
- Die Mitfahrt auf dem Trittbrett ist nur im Sammelbetrieb (Haus-zu-Haus-Verkehr) erlaubt.
- Die Höchstgeschwindigkeit bei Mitfahrt auf dem Trittbrett ist 30 km/h
- Mit beiden Händen festhalten.
- Klare Kommunikationsregeln mit dem Fahrer. Abfahrt erst bei sicherem Stand auf dem Trittbrett.
- Beim Auf- und Absteigen im fließenden Verkehr immer auf die eigene Sicherheit achten
- Trittbretter dürfen nur in einwandfreiem Zustand benutzt werden (nicht verbogen oder gebrochen).
- Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.
- Weder auf den Trittbrettern noch auf anderen Fahrzeugteilen dürfen Gegenstände mitgenommen werden.
- Keine Beutel o. ä. an den Handgriffen aufhängen.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I: Abfallsammlung
- DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen
- DGUV Information 215-530 - Klima im Fahrzeug
- Checkliste: Erfassung von Beeinträchtigungen und ungeeigneten Verkehrswegen bei der Abfallsammeltour
- Hat’s geklickt? Der Sicherheitsgurt – Lebensretter Nr. 1
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Blick aufs Smartphone" DIN A1
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Blick aufs Smartphone" DIN A3
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Essen während der Fahrt" DIN A1
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Essen während der Fahrt" DIN A3
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Gegenstände im Blickfeld" DIN A1
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Gegenstände im Blickfeld" DIN A3
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Telefonanruf" DIN A1
- Plakat: Lenken statt Ablenken "Telefonanruf" DIN A3
- Sichere Mitfahrt auf dem Trittbrett
- Unterweisungskarte A4: Alkohol, Drogen, Medikamente
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
- Unterweisungskarte E2: Warnkleidung bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E3: Sicherer Transport von Abfallbehältern bei der Sammlung
- Unterweisungskarte E5: Rückwärtsfahrt bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte G6: Abstand halten
- Unterweisungskarte G8: Sicher abbiegen
- Unterweisungskarte G9: Fahrerassistenzsysteme
- Unterweisungsmappe für die Abfallwirtschaft (inkl. E1–E13)
- alle Medien
Artikelaktionen