Vor Fahrtantritt
Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen führen. Daher müssen die bei der Abfallsammlung eingesetzten Fahrzeuge und auch die Schutzkleidung vor jeder Verwendung kontrolliert werden. Durch Inaugenscheinnahme oder ggf. eine Funktionskontrolle werden offensichtliche Mängel schnell entdeckt und können sofort gemeldet werden.
Der Verantwortliche der Sammeltour – in der Regel der Fahrer – muss neben der täglichen Funktionskontrolle seines Fahrzeuges (Lenkung, Bremsen, Beleuchtung) auch das gesamte Fahrzeug kontrollieren und auftretende Mängel unverzüglich, jedoch spätestens nach Beendigung der täglichen Abfuhr, dem Betrieb melden.
Bei starken Beschädigungen, die die Sicherheit gefährden, beispielsweise Schäden an der Schüttung oder unwirksamen Sicherheitseinrichtungen, muss er unverzüglich die Arbeit einstellen und die Mängel melden. Damit die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist, sind insbesondere zu kontrollieren:
- Funktion des Not-Aus-Tasters
- Funktion des Ladewerkes beim Betrieb ohne Schüttung
- Zustand der Trittbretter für die Abfallwerker. Gebrochene oder verformte Trittbretter müssen erneuert werden.
- Zustand der Haltegriffe für die Müllwerker bzw. Müllwerkerinnen. Zu jedem Trittbrett gehören zwei Handgriffe.
- Zustand der Handventile bzw. Stellteile für Schüttung und Ladewerk
- Sitzeinstellung
- Sicht aus dem Fahrerhaus, Sicht beeinträchtigende Gegenstände entfernen
- Spiegeleinstellung
- Einstellung der Arbeitsplatzbeleuchtung
Zur Aufgabe des Verantwortlichen gehört auch die Vergewisserung, ob die Mitarbeiter korrekt für die Arbeit gekleidet sind:
- körperbedeckende Arbeitskleidung
- Stoff und retroreflektierende Streifen sauber
- Handschuhe heil und nicht abgenutzt
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I: Abfallsammlung
- DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen
- DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Medien
- Unterweisungskarte E1: Abfahrtkontrolle bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E2: Warnkleidung bei der Abfallsammlung
- Unterweisungskarte E3: Sicherer Transport von Abfallbehältern bei der Sammlung
- Unterweisungskarte G11: Sicheres Tanken von LNG
- Unterweisungskarte G3: Richtig sitzen
- Unterweisungskarte G7: Spiegel einstellen
- Unterweisungskarte G9: Fahrerassistenzsysteme
- Unterweisungsmappe für die Abfallwirtschaft (inkl. E1–E13)
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