Gefährdungsbeurteilung
Zudem gelten die Regelungen des sozialen Arbeitsschutzes, wie z. B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz. Die Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wird für bestimmte Teilbereiche in Verordnungen konkretisiert, z. B. in der Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Biostoffverordnung sowie Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitsgeberin hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.
Gefährdungen in der Abfallwirtschaft ergeben sich z. B. durch:
- den Umgang mit gefährlichen Maschinen
- Einwirkungen durch Lärm
- Witterungseinflüsse (Hitze, UV-Strahlung, Kälte, Nässe, Glätte)
- Gefahr- und Biostoffe in der Luft (z. B. Staub und Schimmelpilze)
- die Teilnahme am Straßenverkehr
- das Betreten von Baustellen Dritter
Einzuschätzen ist
- welche Gefährdungen auftreten können
- welche Personen von den Gefährdungen betroffen sind
- ob die Bedingungen am Arbeitsplatz akzeptabel sind, insbesondere ob sie den Vorschriften und Regeln, den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Stand der Technik sowie den Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten entsprechen
- wie dringlich und welcher Art die erforderlichen Maßnahmen sind und ob Verbesserungen möglich sind
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist die Unternehmerin oder der Unternehmer nicht allein. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Abteilungs-, Anlagen-, Abschnitts- oder Schichtleiter bzw. -leiterinnen, Betriebsrat und auch Beschäftigte sollten mitwirken. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung existieren verschiedene Hilfsmittel, die den Erstellenden anleiten und mit denen die Dokumentation erfolgen kann.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern
- DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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