Organisation von wiederkehrenden Prüfungen
Neben der Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme durch den Benutzenden unterliegen Arbeitsmittel, wie z. B. Fahrzeuge, Behälter, Maschinen und bauliche Einrichtungen, aufgrund von verkehrs-, arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften regelmäßigen Prüfpflichten.
Die Prüfpflichten nach den Arbeits- und Gesundheitsvorschriften ergeben sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsermittlung.
Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge (älter als drei Jahre) |
12 Monate 6 Monate |
Hauptuntersuchung Sicherheitsprüfung |
nach StVZO nach StVZO |
Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge |
jährlich |
|
nach |
Abrollbehälter |
jährlich |
nach Musterprüfbefund) ( |
|
Pressen |
jährlich |
|
nach |
Flurförderzeuge |
jährlich |
|
nach |
Radlager/Bagger |
jährlich |
|
nach |
Elektrische Tore |
jährlich |
|
nach |
Die grundlegende Vorgehensweise hinsichtlich der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang, Fristen und Durchführung erforderlicher Prüfungen sowie der Bestimmung der Prüferinnnen und Prüfer ist in der detailliert beschrieben. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist gut beraten, in einer Übersichtstabelle das Arbeitsmittel und die Prüfintervalle zu benennen sowie vorgenommene Prüfungen zu dokumentieren.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Regel 109-009 - Fahrzeuginstandhaltung
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern
- DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern
- DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen
- DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen
- DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
Artikelaktionen