Organisation von wiederkehrenden Prüfungen
Neben der Sicht- und Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme durch den Benutzenden unterliegen Arbeitsmittel, wie z. B. Fahrzeuge, Behälter, Maschinen und bauliche Einrichtungen, aufgrund von verkehrs-, arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften regelmäßigen Prüfpflichten.
Die Prüfpflichten nach den Arbeits- und Gesundheitsvorschriften ergeben sich aus den Ergebnissen der Gefährdungsermittlung.
Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge (älter als drei Jahre) |
12 Monate 6 Monate |
Hauptuntersuchung Sicherheitsprüfung |
nach StVZO nach StVZO |
Abfallsammel-/Behälterfahrzeuge |
jährlich |
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nach |
Abrollbehälter |
jährlich |
nach Musterprüfbefund) ( |
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Pressen |
jährlich |
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nach |
Flurförderzeuge |
jährlich |
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nach |
Radlager/Bagger |
jährlich |
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nach |
Elektrische Tore |
jährlich |
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nach |
Die grundlegende Vorgehensweise hinsichtlich der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang, Fristen und Durchführung erforderlicher Prüfungen sowie der Bestimmung der Prüferinnnen und Prüfer ist in der detailliert beschrieben. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist gut beraten, in einer Übersichtstabelle das Arbeitsmittel und die Prüfintervalle zu benennen sowie vorgenommene Prüfungen zu dokumentieren.


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