Vor Fahrtantritt
Der für den Containertransport Verantwortliche – in der Regel der Fahrer bzw. die Fahrerin – muss neben der täglichen Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges und des Fahrzeugaufbaus auch die Container kontrollieren und auftretende Mängel unverzüglich, jedoch spätestens nach Beendigung der täglichen Arbeit, dem Vorgesetzten melden.
Damit die Sicherheit beim Transport von Containern mit Absetz- und Abrollkippern gewährleistet ist, sind folgende Punkte vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren:
- Sind Hubarme, Kippeinrichtung, Teleskope, Wechsellader-Einrichtung (Hakenarme, Ausleger, Knicksicherung, Seilaufnahme) und Abstützungen ohne sichtbare Mängel?
- Können Hubarme, Teleskope, Wechsellader-Einrichtung und Abstützungen vor Fahrtbeginn in Transportstellung gebracht werden?
- Entspricht die zulässige Gesamtfahrzeughöhe einschließlich Container der Routenplanung (Höhenbegrenzung bei Unterführungen)?
- Ist das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Anhängers oder der Achs- und Stützlasten eingehalten?
- Ist die Vorderachse mit mindestens 20 % des Fahrzeugmomentangewichts belastet?
- Sind die Container unbeschädigt?
- Sind die Einrichtungen zur Sicherung der Ladung funktionstüchtig?
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern
- DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern
- DGUV Information 214-087 - Mobile Behälterpressen
- DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
Seminare
Artikelaktionen