Biostoffe
Biostoffe und die darin enthaltenen Schimmelpilze und Endotoxine können mit freiwerdendem Staub eingeatmet werden und Atemwegserkrankungen, wie z. B. allergisches Asthma, auslösen. Bei Umsetzung der Maßnahmen gegen
wird die Einatmung von Biostoffen bereits weitgehend verhindert.Daneben gibt es den Aufnahmeweg über den Mund – was nicht heißt, dass die Stoffe direkt gegessen werden, aber über Hand-Mund-Kontakt können Beschäftigte kleine Mengen aufnehmen. Solche "Schmierinfektionen" können z. B. Darmerkrankungen auslösen.
Eine besondere Gefahr besteht auch in der Verletzung der Haut durch belastete (kontaminierte) Gegenstände, zum Beispiel Spritzen, die im normalen Abfall gelandet sind. Wenn sie Blutreste des Patienten enthalten, ist eine Infektion mit blutübertragenen Krankheiten möglich, zum Beispiel Hepatitis B.
Gegen alle Gefährdungen gibt es geeignete Schutzmaßnahmen. Sie finden sich in der und und den Branchenregeln zur Abfallwirtschaft. Wichtig ist, dass die Beschäftigten, die vorhandenen Gefährdungen genau kennen. Eine wichtige Rolle bei der Wissensvermittlung spielt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt.
Besonders hervorzuheben sind außerdem die folgenden Maßnahmen:
Abfallsammlung
- umsetzen.
- Nicht in die Tonnen greifen, nicht nachdrücken, Deckel geschlossen lassen.
- Handhygiene einhalten: Vor Nahrungsaufnahme (und auch vorm Rauchen) Hände gründlich waschen.
- Handhygiene ermöglichen: Geeignete Mittel am Fahrzeug zur Verfügung stellen.
- Fahrzeug, Schüttung und Fahrerhaus regelmäßig reinigen.
- Einhaltung der Wechsel-Intervalle der Bekleidung, allen voran der Handschuhe.
- Schwarz-Weiß-System im Sanitärbereich einrichten und nutzen.
- Arbeitskleidung nicht nach Hause mitnehmen.
Abfallbehandlung
- umsetzen.
- Schädlingsbekämpfung auf dem Gelände und in den Anlagen durchführen.
- Manuelle Sortierung vermeiden oder minimieren.
- Manuelle Sortierung nur in geeigneten Sortierkabinen durchführen (nicht auf Hallenboden etc.).
- Sortierkabinen müssen geschlossen und mit einer geeigneten arbeitsplatzbezogenen Lüftungstechnik ausgestattet sein.
- Alle Arbeitsbereiche regelmäßig und nach Plan reinigen.
Im Bereich der Abfallbehandlung existiert ein technischer Kontrollwert für die Überprüfung der Wirksamkeit von lüftungstechnischen Einrichtungen von Sortierkabinen, Kabinen, Fahrerhäusern und Steuerständen. Überprüft wird die Konzentration von Schimmelpilzsporen in der Luft, angegeben als koloniebildende Einheiten pro Kubikmeter Luft, kurz KBE/m³. Bis zu einem Wert von 50.000 KBE/m³ gilt die Lüftungswirkung als gegeben, wobei in vielen Fällen durch optimierte Technik und Wartung erheblich niedrigere Werte erreichbar sind. Nähere Informationen zum Kontrollwert sind der TRBA 214 zu entnehmen.
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