Lärm in der Entsorgungswirtschaft
Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Neben Gehörschäden kann Lärm auch andere Folgen haben, z. B. erhöhte Unfallgefahr, Stress, Nervosität, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, Erhöhung der Fehlerhäufigkeit und erschwerte Sprachverständlichkeit.
Um gesundheitliche Schäden und Unfälle zu vermeiden gilt es, den Lärmpegel soweit wie möglich zu senken. Die erforderlichen Maßnahmen sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und den Technischen Regeln Lärm und Vibration festgeschrieben.
In der Abfallwirtschaft müssen viele Tätigkeiten und Bereiche als gefährdend bezüglich der Lärmbelastung angesehen werden. Grund dafür sind zum Beispiel:
- Zerkleinerungsaggregate in Abfallbehandlungsanlagen
- Abkipp- oder Schüttvorgänge
- Verdichtungsvorgänge
- Abfallbehälter (Rollgeräusche, Deckelschlagen)
Wo immer möglich müssen Emissionen vermieden oder an der Quelle vermindert werden. Als letzte Möglichkeit kommt geeigneter Gehörschutz in Frage. Was geeignet ist und was nicht, ist insbesondere bei Tätigkeiten im Straßenverkehr eine Frage, die stets sorgfältig betrachtet werden muss (Gefährdungsbeurteilung).
Weiterführende und vertiefende Informationen zur Lärmemission verschiedener Maschinen der Abfallwirtschaft und zum Gehörschutz finden Sie in unserem Themenbereich.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung
- DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II: Abfallbehandlung
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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