Staub und Gefahrstoffe
Abfallsammlung
An der Schüttung entsteht je nach Art der Abfälle mehr oder weniger Staub. Insbesondere trockene Abfälle neigen zur Staubung. Geeignete Maßnahmen sind
- Fahrzeuge mit staubarmen Schüttungen anschaffen oder entsprechende Technik (Absaugung) nachrüsten
- korrekte Anbringung und Funktion der Staubschutzlappen sicherstellen
- beim Schüttvorgang den bestmöglichen Abstand von der Schüttung und der Staubentstehung halten
- wenn sich die Staubentstehung und das Einatmen bei bestimmten Tätigkeiten nicht vermeiden lässt, Atemschutz (mindestens FFP2) tragen
- bei der Anlieferung in Behandlungsanlagen (Verbrennung, Verarbeitung) Aussteigen vermeiden, wenn doch erforderlich: in der Regel Atemschutz tragen
Abfallbehandlungsanlagen
In Abfallbehandlungsanlagen wird durch die erforderlichen Prozesse wie Abkippen, Umladen, Zerkleinern und Sortieren oft Staub erzeugt und freigesetzt. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, der Belastung der Beschäftigten entgegenzuwirken, die der Branchenregel Abfallbehandlung (DGUV Regel 114-602 - Branche Abfallwirtschaft - Teil II: Abfallbehandlung) und der
entnommen werden können. Einige davon sind:- Verfahrenstechnik von Arbeitsbereichen baulich abtrennen
- Übergabestellen kapseln und absaugen
- Bereiche der Staubfreisetzung mit Wassernebel bedüsen
- hohe Abwürfe vermeiden
- regelmäßige Reinigung der Bereiche mit nichtaufwirbelden Verfahren (Kehrsaugmaschinen)
- Kabinen, Sortierkabinen und Steuerstände müssen technisch belüftet sein, die korrekte Funktion der Belüftung muss nachgewiesen sein, dazu ist eine wirksame Abdichtung der Kabinen erforderlich. Dies betrifft auch Kabinen von Flurförderzeugen (Schutzbelüftungsanlage)
Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten können mit erheblicher Staubaufwirbelung verbunden sein. Auch wenn möglichst staubarme Arbeitsmethoden angewendet werden, müssen Ihre Beschäftigten in der Regel partikelfiltrierenden Atemschutz, mindestens der Klasse FFP2, mitführen und benutzen.
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