Gefahren und Gefährdungen

Im Arbeitsschutzgesetz wird der Unternehmer zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Aufgrund des breiten Spektrums von Gefährdungen, wie z. B. Gefahrstoffe, Hitze oder Arbeiten in der Höhe müssen diese für jeden Einsatz ermittelt werden. Anhand der Ergebnisse müssen die Beschäftigten unterwiesen werden.

Entsorgung_Industriereinigung_Gefahren-Gefaehrdungen_Content.jpg

Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des auftragnehmenden Unternehmens. Da die Arbeiten in der Regel auf dem Gelände des auftraggebenden Unternehmens stattfinden, ist es unerlässlich, dieses mit einzubeziehen. Wer dabei welche Aufgabe hat, zeigt die folgende Tabelle:

Aufgabe Auftraggeberseite Auftragnehmerseite
Gefährdungen ermitteln  +  +
Verfahrensbedingte Gefährdungen ermitteln (z. B. HD-Technik, Luftfördertechnik)    +
Ortsbezogene Gefährdungen ermitteln (z. B. Sicherheitscheck durch Auftraggebende)  +  
Schutzmaßnahmen festlegen (z. B. Sicherheitschecks durch Auftraggeber- und Auftragnehmerseite)  +  +
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellen  +  +
Prüfung der Umsetzung unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor Ort
(Last Minute Risk Analysis, Freigabe)
 +  +

HinweisMehr zum Thema

Grundlegende Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zum Schutz besonderer Beschäftigtengruppen finden Sie in unserem Themenbereich.

Gefährdungsbeurteilung

Einsatz von Sicherheitschecks und Erlaubnisschein

In der Praxis hat sich in den letzten Jahren ein Sicherheitscheck für auftraggebende Unternehmen etabliert. Die darin enthaltenen Informationen sind wichtig für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch das auftragnehmende Unternehmen. Bei besonderen Gefahren, z. B. Arbeiten in engen Räumen muss das auftraggebende Unternehmen diesen Sicherheitscheck durch Erlaubnisscheine ergänzen.

Gefährdungsbeurteilung Industriereinigung: Sicherheitscheck durch Auftraggebende (PDF-Formular)

Muster-Erlaubnisschein (editierbares Word-Dokument)

Die wichtigsten Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung werden in einem Sicherheitscheck durch das auftragnehmende Unternehmen zusammengefasst. Er dient der Einsatzleitung vor Ort zur Prüfung der Maßnahmenumsetzung, Dokumentation der einsatzbezogenen Vereinbarungen und Unterweisung der Beschäftigten.

Gefährdungsbeurteilung Industriereinigung: Sicherheitscheck durch Auftragnehmende (PDF-Formular)

Bestätigung der Unterweisung (editierbares Word-Dokument)

Seminare

Artikelaktionen