Gefahren und Gefährdungen
Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des auftragnehmenden Unternehmens. Da die Arbeiten in der Regel auf dem Gelände des auftraggebenden Unternehmens stattfinden, ist es unerlässlich, dieses mit einzubeziehen. Wer dabei welche Aufgabe hat, zeigt die folgende Tabelle:
Aufgabe | Auftraggeberseite | Auftragnehmerseite |
---|---|---|
Gefährdungen ermitteln | + | + |
Verfahrensbedingte Gefährdungen ermitteln (z. B. HD-Technik, Luftfördertechnik) | + | |
Ortsbezogene Gefährdungen ermitteln (z. B. Sicherheitscheck durch Auftraggebende) | + | |
Schutzmaßnahmen festlegen (z. B. Sicherheitschecks durch Auftraggeber- und Auftragnehmerseite) | + | + |
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellen | + | + |
Prüfung der Umsetzung unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor Ort (Last Minute Risk Analysis, Freigabe) |
+ | + |
Einsatz von Sicherheitschecks und Erlaubnisschein
In der Praxis hat sich in den letzten Jahren ein Sicherheitscheck für auftraggebende Unternehmen etabliert. Die darin enthaltenen Informationen sind wichtig für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch das auftragnehmende Unternehmen. Bei besonderen Gefahren, z. B. Arbeiten in engen Räumen muss das auftraggebende Unternehmen diesen Sicherheitscheck durch Erlaubnisscheine ergänzen.
Gefährdungsbeurteilung Industriereinigung: Sicherheitscheck durch Auftraggebende (PDF-Formular)
Muster-Erlaubnisschein (editierbares Word-Dokument)
Die wichtigsten Punkte aus der Gefährdungsbeurteilung werden in einem Sicherheitscheck durch das auftragnehmende Unternehmen zusammengefasst. Er dient der Einsatzleitung vor Ort zur Prüfung der Maßnahmenumsetzung, Dokumentation der einsatzbezogenen Vereinbarungen und Unterweisung der Beschäftigten.
Gefährdungsbeurteilung Industriereinigung: Sicherheitscheck durch Auftragnehmende (PDF-Formular)
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