Gefahrstoffe
Zur Beurteilung der aus den Gefahrstoffen möglichen Gefährdungen und den daraus entstehenden Gesundheitsgefahren müssen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite eng zusammen arbeiten. Dabei muss der Auftraggeber die vorhandenen Gefahrstoffe und die daraus hervorgehenden Gefährdungen ermitteln und die Zusammenstellung mit den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen. Dieser muss die zur Verfügung gestellten Dokumente auf Vollständigkeit prüfen und ggfs. ergänzen.
Mit den auf Auftragnehmerseite eingesetzten Gefahrstoffen (z. B. in Reinigungsmitteln) muss er wie beschrieben verfahren. Dabei muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Reinigungsmittel keine unerwünschten Reaktionen mit den vorhandenen Chemikalien eingehen.
Die ermittelten Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden, das allen betroffenen Beschäftigten zugänglich ist.
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