Projektorganisation und Koordination

Zur Vermeidung von wechselseitigen Gefährdungen ist eine gute Projektorganisation unabdingbar. Bei gleichzeitig auszuführenden Arbeiten müssen beide Vertragsparteien daraus entstehende Gefährdungen ermitteln.

Entsorgung_Industriereiniung_Projektorganisation_Content.jpg

Aufgaben bei der Auftragsabwicklung

Bei der Auftragsabwicklung gibt es zahlreiche Aufgaben, die direkt oder indirekt mit der Arbeitssicherheit zusammenhängen. Welche das sind und wer am jeweiligen Schritt beteiligt ist, zeigt die folgende Tabelle:

Aufgabe Auftraggeberseite Auftragnehmerseite
Auftrag formulieren  +  
Technische Beurteilung des Auftrags erstellen    +
Koordinierende Person benennen, sofern erforderlich:
  • Sie mit notwendigen Rechten ausstatten.
  • Alle Auftragnehmenden entsprechend informieren.
 +  
Gefährdungen ermitteln, die
  • am Einsatzort bestehen
  • durch Arbeitsstoffe und -mittel entstehen
  • durch Wechselwirkungen entstehen
 +  +
Verfahren und Arbeitsmittel festlegen    +
Schutzmaßnahmen festlegen, auch unter Berücksichtigung von Drittfirmen  +  +
Maßnahmen schriftlich dokumentieren   +
Arbeiten gegebenenfalls bei den Behörden anzeigen (z. B. beim Umgang mit Asbest)   +
Arbeitsstunden und Personalbedarf planen.
Dabei müssen ermittelt und vorgelegt werden:
  • Vorkenntnisse
  • Eignung
  • Personalbedarf
  • besondere Erholungszeit-Regelungen (z. B. Tragezeitbegrenzungen bei Arbeiten unter Atemschutz)
  • erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
  +
Entsorgung von Reststoffen klären + +
Bei Reststoffentsorgung ggf.:
  • Entsorgungsnachweis erstellen
  • Transportbehälter festlegen
  • Gefahrgutklassifizierung vornehmen
  +
Arbeitserlaubnis auf dem Gelände erteilen +  
Auftragnehmende über die örtlichen Gegebenheiten unterweisen:
  • Verhalten im Anlagenbereich
  • Flucht- und Rettungswege
  • Sicherheitsvorschriften
  • Alarmierungsplan Feuer/Unfall
  • Gefahrenbereiche
+  
Beschäftigte einweisen   +
Gegebenenfalls besondere Betriebsanweisungen erstellen   +
Arbeitsablaufplan erstellen   +
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellen + +
Gegebenenfalls kontinuierliche Messungen durchführen   +
Kritische Nachbereitung:
  • Ist das Arbeitsergebnis zufriedenstellend?
  • Verlief die Koordination reibungslos und erfolgreich?
  • Waren Vorbereitung und Sicherheitsmaßnahmen ausreichend?
+ +

Koordinierende Person

Bei gegenseitiger Gefährdung muss eine koordinierende Person bestellt werden. Sie wird vom auftraggebenden Unternehmen benannt, hat Weisungsbefugnis gegenüber allen Beschäftigten und muss allen Beteiligten bekannt sein.

Die koordinierende Person wird über Subunternehmer informiert sowie über Arbeits- und Pausenzeiten, Personalstärke, Arbeitsweise und verantwortliche Personen unterrichtet. Sie erstellt einen zeitlich gegliederten Arbeitsablaufplan, der gegenseitige Gefährdungen verhindert.

Bestellung einer Person zur Koordinierung von Arbeiten (Muster-Vorlage Word)

Seminare

Artikelaktionen