Projektorganisation und Koordination
Aufgaben bei der Auftragsabwicklung
Bei der Auftragsabwicklung gibt es zahlreiche Aufgaben, die direkt oder indirekt mit der Arbeitssicherheit zusammenhängen. Welche das sind und wer am jeweiligen Schritt beteiligt ist, zeigt die folgende Tabelle:
Aufgabe | Auftraggeberseite | Auftragnehmerseite |
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Auftrag formulieren | + | |
Technische Beurteilung des Auftrags erstellen | + | |
Koordinierende Person benennen, sofern erforderlich:
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+ | |
Gefährdungen ermitteln, die
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+ | + |
Verfahren und Arbeitsmittel festlegen | + | |
Schutzmaßnahmen festlegen, auch unter Berücksichtigung von Drittfirmen | + | + |
Maßnahmen schriftlich dokumentieren | + | |
Arbeiten gegebenenfalls bei den Behörden anzeigen (z. B. beim Umgang mit Asbest) | + | |
Arbeitsstunden und Personalbedarf planen. Dabei müssen ermittelt und vorgelegt werden:
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+ | |
Entsorgung von Reststoffen klären | + | + |
Bei Reststoffentsorgung ggf.:
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+ | |
Arbeitserlaubnis auf dem Gelände erteilen | + | |
Auftragnehmende über die örtlichen Gegebenheiten unterweisen:
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+ | |
Beschäftigte einweisen | + | |
Gegebenenfalls besondere Betriebsanweisungen erstellen | + | |
Arbeitsablaufplan erstellen | + | |
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellen | + | + |
Gegebenenfalls kontinuierliche Messungen durchführen | + | |
Kritische Nachbereitung:
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+ | + |
Koordinierende Person
Bei gegenseitiger Gefährdung muss eine koordinierende Person bestellt werden. Sie wird vom auftraggebenden Unternehmen benannt, hat Weisungsbefugnis gegenüber allen Beschäftigten und muss allen Beteiligten bekannt sein.
Die koordinierende Person wird über Subunternehmer informiert sowie über Arbeits- und Pausenzeiten, Personalstärke, Arbeitsweise und verantwortliche Personen unterrichtet. Sie erstellt einen zeitlich gegliederten Arbeitsablaufplan, der gegenseitige Gefährdungen verhindert.
Bestellung einer Person zur Koordinierung von Arbeiten (Muster-Vorlage Word)
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