Schutzmaßnahmen

Zum Schutz der Beschäftigten müssen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hierbei muss beachtet werden, dass technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen umzusetzen sind. Erst wenn keine solcher Maßnahmen möglich sind, darf auf persönliche Schutzausrüstung zurückgegriffen werden.

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Technische und organisatorische Maßnahmen

Ein Beispiel für die Umsetzung einer technischen Schutzmaßnahme ist der Einsatz eines automatisierten Verfahrens bei der Reinigung von Wärmetauschern. Durch den Einsatz eines Roboters entfällt die manuelle Handhabung der Lanze und dadurch die damit verbundenen Gefährdungen.

Da sich in der Regel nicht alle Gefährdungen durch technische Maßnahmen beseitigen lassen, sind im nächsten Schritt organisatorische Maßnahmen durchzuführen. Bei der Industriereinigung hat sich das Erlaubnisscheinverfahren zur Festlegung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen etabliert. Der Erlaubnisschein wird vom auftraggebenden Unternehmen ausgestellt.

Muster-Erlaubnisschein (editierbares Word-Dokument)

Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung

Wenn sich Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht verhindern lassen, muss von den Mitarbeitenden persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden.

Dabei hat sich folgende PSA-Grundausrüstung bewährt:

  • Schutzhelm
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzschuhe oder -stiefel
  • Gehörschutz
  • Hautbedeckende Arbeitskleidung (Schutzanzüge)

Unter den Schutzanzügen spielen Chemiekalienschutzanzüge (CSA) bei der Industriereinigung eine wichtige Rolle. Hierbei muss darauf geachtet werden, gegen welche Gefahrstoffe der CSA geeignet ist. Je nach den Einsatzbedingungen sind die Durchbruchzeiten abhängig von Temperatur, Gefahrstoffkonzentration, Belastungszeit und mechanischer Beanspruchung. Bei mehrfach verwendeten CSA ist es daher sinnvoll, die jeweiligen Einsatzbedingungen in einer Einsatzkarte sowie in einer Lebenslaufkarte zu dokumentieren.

Neben der o. g. PSA ist bei Auftreten von gesundheitsgefährdender Atemluft der Einsatz von Atemschutz unverzichtbar. Dabei ist darauf zu achten, dass der Atemschutz für den Einsatzzweck und die auftretenden Gefahrstoffe geeignet ist.

Zur sicherheitsgerechten Benutzung der PSA müssen Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert werden. Diese können auch einsatzbezogen notwendig sein.

Einsatzkarte für Chemikalienschutzanzüge (PDF-Formular)

Lebenslaufkarte für Chemikalienschutzanzüge (PDF-Formular)

Bestätigung der Unterweisung (editierbares Word-Dokument)

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