Gefährdungsbeurteilung
Fahrerinnen und Fahrer erledigen viele ihrer Aufgaben nicht in ihrem Betrieb, sondern bei Kunden. Die dabei immer wieder wechselnden oder sich ändernden Arbeitsbedingungen erfordern eine sehr weitreichende Gefährdungsbeurteilung, die ständig überprüft werden muss. Die Einholung von Informationen beim Kunden bis zu einer Besichtigung der Arbeitsstellen vor Ort ist daher unabdingbar.
Auch die Fahrtätigkeit selbst ist in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Pausen und Ruhezeiten sind zwar keine Arbeitszeiten, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, wenn diese im Fahrerhaus verbracht werden. Grund dafür sind die dort herrschenden Bedingungen, die den Erholungswert und damit die Sicherheit der anschließenden Weiterfahrt beeinflussen. Platzverhältnisse und
, sowie Überfallgefahren sind mit einzubeziehen.Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst der BG Verkehr (ASD)
Als kleinerer Mitgliedsbetrieb der BG Verkehr mit bis zu 30 Beschäftigten haben Sie die Möglichkeit, sich durch den „Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr“ (ASD) beraten zu lassen. Der ASD bietet eine auf die Gewerbezweige der Berufsgenossenschaft zugeschnittene Beratung und Betreuung durch erfahrene Fachkräfte. Fällt die Entscheidung zugunsten eines anderen Betreuungsdienstes, sollten Sie vorher prüfen, ob der gewünschte Dienstleister über die in der DGUV Vorschrift 2 geforderte Fachkunde verfügt.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern
- DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern
- DGUV Information 214-079 - Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
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- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
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