Fahrzeugkrane
Mithilfe von Fahrzeugkranen werden Aufgaben verrichtet, die ohne sie unlösbar wären. Ob Autokran oder Lkw-Ladekran: Sie haben einen wesentlichen Anteil am Fortschritt der heutigen Welt.
Der sichere Umgang mit großen Werten – auch in sensibler Umgebung – wird dabei vom Auftraggebenden vorausgesetzt, genau wie kurze Reaktionszeiten und der Einsatz perfekt auf den Auftrag angepasster Technik. Einen Fahrzeugkran zu betreiben, ist mit Gefahren verbunden. Risikominderung erfolgt durch präzise Planung und wirksame Organisation des Betriebes.
Betriebsentwicklung
Aus Fehlern lernen und Abläufe verbessern: Erkenntnisse aus Fehlhandlungen, Schäden oder Arbeitsunfällen tragen als Erfahrung zur Verbesserung des Arbeitschutzes bei.
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 52 - Krane
- DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 109-005 - Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
- DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
- DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen
- DGUV Grundsatz 309-009 - Kran-Kontrollbuch
- DGUV Grundsatz 314-002 - Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
Seminare
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