Lärmbelastungen
Im Folgenden sehen Sie, mit welcher Lärmbelastung bei verschiedenen Tätigkeiten typischerweise zu rechnen ist.
keine Gehörgefährdung |
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keine Gehörgefährdung, aber evtl. extraaurale Lärmwirkungen (Störung des Arbeitsprozesses, z.B. bei Konzentration; Stressreaktionen durch Lärm) |
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Untere(r) Auslösewert(e) nach LärmVibrationsArbSchV erreicht oder überschritten (Präventionsbereich) |
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Obere(r) Auslösewert(e) nach LärmVibrationsArbSchV erreicht oder überschritten (Lärmbereich) |
Bitte beachten Sie: Die Angaben beziehen sich auf durchschnittliche, üblicherweise zu erwartenden Arbeitsbedingungen. Je nach Arbeitsumfeld kann die Lärmbelastung auch geringer (hochmoderne Kapselung) oder höher (Benutzung vorwiegend älterer Maschinen/Fahrzeuge) ausfallen. In diesen Fällen sollten vorsichtshalber Messungen durchgeführt werden.
Schüttguttransporte – Kraftfahrer
Tätigkeiten
- Gütertransport vorwiegend im Nahverkehr / auf Baustellen
- Be- und Entladung
- Mitarbeit auf der Baustelle
- Reinigung und Wartung der Fahrzeuge sowie gelegentliche Mithilfe in der Werkstatt
Lärmquellen
- Straßenverkehr
- Motorgeräusche des eigenen Fahrzeuges
- Be- und Entladung, z. B. Lärm von Erdbaumaschinen und Lärm bei der Bedienung von Ladeeinrichtungen, wie Ladekrane
- Hintergrundgeräusche, z. B. auf Baustellen
- Baumaschinen, die selbst bedient werden
- Hochdruckreiniger bei der Fahrzeugreinigung
- Hilfsarbeiten in der Werkstatt, z. B. mit Schlagschrauber und Winkelschleifer
LEX,8h < 80 dB(A) |
Transporte, ohne lärmintensive Baustellen- und Werkstattarbeiten |
LEX,8h = 80 - 84 dB(A) |
Fahrer von Fahrzeugen mit Ladekran (Bedienstand an der Fahrerkabine, Kraneinsatz ca. 1 – 3 Stunden pro Tag) |
LEX,8h ≥ 85 dB(A) |
Kraftfahrer, die auf Baustellen auch lärmintensive Arbeiten erledigen, z. B. Bodenverdichtung mit Rüttler, Einsatzzeit ≥ 0,5 Stunden pro Tag |
Maßnahmen zur Minderung der Belastung
- Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und TRLV beachten
- Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
- Fahrzeuge müssen dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen
- Schulung der Fahrer zur verhaltenen und Kraftstoff sparenden Fahrweise
- Gehörschutz bei lauten Hilfsarbeiten, z. B. Einsatz von Rüttlern, Schlagschraubern oder Winkelschleifern
Stückguttransporte
Tätigkeiten
- Gütertransport vorwiegend im Nahverkehr und auf Baustellen
- Be- und Entladung
- Mitarbeit auf der Baustelle
- Reinigung und Wartung der Fahrzeuge sowie gelegentliche Mithilfe in der Werkstatt
Lärmquellen
- Straßenverkehr
- Motorgeräusche des eigenen Fahrzeuges
- Be- und Entladung, z. B. Lärm von Erdbaumaschinen und Lärm bei der Bedienung von Ladeeinrichtungen, wie Ladekrane
- Hintergrundgeräusche, z. B. auf Baustellen
- Baumaschinen, die selbst bedient werden
- Hochdruckreiniger bei der Fahrzeugreinigung
- Hilfsarbeiten in der Werkstatt, z. B. mit Schlagschrauber und Winkelschleifer
LEX,8h < 80 dB(A) |
Transporte, ohne lärmintensive Baustellen- und Werkstattarbeiten |
LEX,8h = 80 - 84 dB(A) |
Fahrer von Fahrzeugen mit Ladekran, Bedienstand an der Fahrerkabine, Kraneinsatz ca.1 – 3 Stunden pro Tag |
LEX,8h ≥ 85 dB(A) |
Kraftfahrer, die auf Baustellen auch lärmintensive Arbeiten erledigen, z. B. Bodenverdichtung mit Rüttler, Einsatzzeit ≥ 0,5 Stunden pro Tag |
Maßnahmen zur Minderung der Belastung
- Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und der TRLV beachten
- Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
- Fahrzeuge müssen dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen
- Schulung der Fahrer zur lärmarmen Verhaltensweise
- Gehörschutz bei lauten Hilfsarbeiten, z. B. Einsatz von Schlagschraubern oder Winkelschleifern
Tank- und Silofahrzeuge
Transport von flüssigen, körnigen oder staubförmigen Gütern
Tätigkeiten
- Gütertransport im Nah- und Fernverkehr
- Be- und Entladung
- Reinigung und Wartung der Fahrzeuge sowie gelegentliche Mithilfe in der Werkstatt
Lärmquellen
- Straßenverkehr
- Motorgeräusche des eigenen Fahrzeuges
- Be- und Entladung, z. B.: Lärm von Zusatzaggregaten, Abblasgeräusche beim Entlüften von Behältern
- Hintergrundgeräusche an den Ladestellen
- Hochdruckreiniger bei der Fahrzeugreinigung
- Hilfsarbeiten in der Werkstatt, z. B. mit Schlagschrauber und Winkelschleifer
LEX,8h < 80 dB(A) |
Transporte im Nah- und Fernverkehr, ohne lärmintensive Lade- und Werkstattarbeiten |
LEX,8h = 80 |
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LEX,8h ≥ 85 dB(A) |
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Maßnahmen zur Minderung der Belastung
- Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und TRLV beachten
- Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
- Auf- und Anbauten müssen dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen, z. B. Kapselung der Zusatzaggregate, Schalldämpfer
- Schulung der Fahrer zur verhaltenen und Kraftstoff sparenden Fahrweise
- Gehörschutz im Lärmbereich, z. B. In der Nähe von Pumpen und Kompressoren
Fahrzeug-Werkstatt
Tätigkeiten
- Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und deren Aufbauten
Lärmquellen
- Einsatz von Werkstattmaschinen und -geräten, z. B. Winkelschleifer, Schlagschrauber, Schweißgeräten oder Richtwerkzeug
- Fahrzeug-Motorgeräusche, z. B. bei der Abgasuntersuchung
LEX,8h = 80 - 84 dB(A) |
Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, ohne lärmintensive Arbeiten an Karosserie und Fahrgestellen
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LEX,8h ≥ 85 dB(A) |
Reparatur und Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeug-Aufbauten, mit Karosseriearbeiten |
Maßnahmen zur Minderung der Belastung
- Maßnahmen der LärmVibrationsArbSchV und TRLV beachten
- Berücksichtigung der Lärmemissionen als Auswahlkriterium bei Neuanschaffungen
- Einsatz von Drehschraubern (Momentenschrauber) anstatt von Schlagschraubern
- beim Richten – soweit möglich – rückschlagfreie Kunststoffhämmer und hydraulische Kraftformer verwenden
- geräuschgeminderte Druckluftdüsen einsetzen
- Gehörschutz bei lauten Arbeiten, z. B. Einsatz von Schlagschrauber oder Winkelschleifern
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Regel 114-006 - Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen
- DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
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