Gefahrgut

Im Güterkraftverkehr wird auch Gefahrgut transportiert, gefährliche Stoffe, die in der Regel sicher in den dafür vorgesehenen Fahrzeugen verschlossen sind. Fahrzeugführende und Ladepersonal können aber unter bestimmten Umständen trotzdem mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Hier sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Ein Notfallmanagement gewährleistet ein zielgerichtetes und planvolles Vorgehen, um ausgetretene Stoffe zu beseitigen und den Schaden zu begrenzen.

Gefahrgutzeichen auf Tank

Silo-, Tank-, Flüssiggasfahrzeuge

Beim Umgang mit diesen Fahrzeugen bestehen besondere Gefahren, wie:

  • Absturz von Fahrzeugaufbauten
  • Einatmen oder Kontakt mit Gefahrstoffen, die giftig, ätzend oder gesundheitsschädlich sind
  • Brand- und/oder Explosionsgefahr bei Austritt von Stoffen
  • Hautschäden durch Kälte bei tiefkalt verflüssigten Gasen, z. B. bei Kontakt zu Armaturen oder Gefahrstoff
  • Hautschäden durch Hitze bei temperaturkontrollierten Stoffen

Generell sind über die Gefährdungsbeurteilung die konkreten Verhältnisse an den Verladestationen sowie die Kompatibilität mit den eingesetzten Fahrzeugen zu prüfen. Abhängig von den Verhältnissen an der Verladestation können das bauliche, technische sowie organisatorische Maßnahmen sein, die in jedem Fall umgesetzt werden müssen.

Verhaltenshinweise:

Allgemein

  • Sicherung der Fahrzeuge gegen Wegrollen
  • unverzügliche Meldung und Beseitigung von Mängeln an Fahrzeugen oder Einrichtungen, wie Tankstellen oder Gasfüllanlagen
  • flüssiges Gefahrgut in Verpackung, immer mit Richtungspfeilen nach oben

An Befüll- und Entladestellen

  • Rauchverbot
  • Beobachtung des Befüllvorgangs
  • Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen während der Befüllung oder Leerung durch Herstellung einer elektrostatisch leitfähigen Verbindung zwischen der geerdeten Abgabeeinrichtung und dem Fahrzeug bzw. dem zu befüllenden Behälter

Grundsätzlich sollte die Reinigung von Tank- oder Silofahrzeugen nur in dafür vorgesehenen Tankreinigungsanlagen von Fachpersonal durchgeführt werden. Vor dem Einsteigen muss eine Freimessung des Behälters durch eine entsprechend ausgebildete Fachkraft erfolgen. Entsprechende Sicherungs- und Notfallmaßnahmen sind festzulegen und zu gewährleisten.

Begaste Container

Viele Container vor allem aus Übersee sind mit giftigen Gasen gegen Schimmelpilze und gegen Schädlinge beaufschlagt oder mit aus der Ware entweichenden Schadstoffen belastet. Beim Öffnen und Betreten können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den giftigen Gasen ausgesetzt sein. Dabei kann es sich um Gefährdungen der Gesundheit mit weitreichenden Folgen handeln.

Falls Sie eine Öffnung des Containers vorsehen:

  • immer eine Sicherungskette zur Eigensicherung gegen Fehler in Ladungssicherung vorlegen
  • auf verklebte Lüftungsschlitze achten (starkes Indiz für Begasung)
  • alle Kennzeichnungen, auch unvollständig vorhandene, auf Schlagwörter prüfen wie
    "Gefahr – Diese Einheit ist begast – Zutritt verboten" oder "Danger – This unit is under fumigation – […] – Do not enter"
  • Informationen über den Inhalt berücksichtigen, wie verderbliche Waren, aber auch Holz zur Verpackung und zur Ladungssicherung, und Praktiken in den Herkunftsländern

Nach dem Öffnen und vor dem Betreten können unter anderem folgende Objekte auf eine Begasung hinweisen:

  • Kartuschen, in denen Begasungsmittel gewesen sein können
  • tote Tiere

Notfallmanagement

Beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern kann es zum unbeabsichtigten Austritt kommen. Die Einführung eines Notfallmanagements gewährleistet ein zielgerichtetes und planvolles Vorgehen bei der Schadensbegrenzung und Beseitigung der ausgetretenen Stoffe, ohne die Notfallhelferinnen und Notfallhelfer bzw. die Personen im Umfeld der Schadensstelle zu gefährden.

  • Legen Sie im Vorfeld Verantwortlichkeiten fest. Beauftragen Sie zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich.
  • Erstellen Sie einen Alarmplan mit Anweisungen. Hängen Sie diesen an geeigneter Stelle im Betrieb aus.
  • Unterweisen Sie alle Beschäftigen vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßig, mindestens einmal im Jahr. Führen Sie Notfallübungen hinsichtlich Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit durch.
  • Halten Sie Absperrmittel zur Zutrittsbeschränkung und Auffangmittel zur Schadensbegrenzung vor.
  • Stellen Sie für mögliche Notfälle geeignete persönliche Schutzausrüstung und ggf. geeignetes Personal zur Verfügung.

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