Pannen und Notfälle
Auch wenn Ihr Fahrzeug gut gewartet ist, sind Pannen nie völlig auszuschließen. Man sollte sich daher nicht ärgern, wenn so etwas einmal passiert. Viel wichtiger ist es, organisatorisch darauf vorbereitet zu sein und vor Ort professionell zu handeln.
Verhaltensmaßnahmen im Pannenfall
Wir empfehlen Fahrerinnen und Fahrern, bei Pannen Instandsetzungsmaßnahmen nicht selber durchzuführen, sondern professionelle Hilfe anzufordern.
Eigenschutz geht immer vor!
Verhaltensmaßnahmen im Fall der Fälle
Schalten Sie die Warnblinkanlage schon beim Ausrollen des Fahrzeugs ein und lassen Sie diese dann eingeschaltet. Fahren Sie wenn möglich auf den nächsten Parkplatz, sonst:
- Fahrzeug an den äußersten rechten Fahrbahnrand, möglichst auf die Bankette stellen.
- Lenkung zum Fahrbahnrand hin einschlagen, d. h. bei rechts abgestelltem Fahrzeug Lenkung nach rechts.
- Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Standlicht einschalten.
- Warnweste bereits im Fahrzeug anziehen.
- Auf den fließenden Verkehr achten, auf der Beifahrerseite aussteigen und sich abseits der Fahrbahn bzw. hinter der Schutzplanke aufhalten.
- Warndreieck und andere Warneinrichtungen, wie Warnleuchte, tragbare Blinkleuchte, in ausreichender Entfernung aufstellen, die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs und eventuelle Sichteinschränkungen, z. B. Kurve, Kuppe, bedenken.
- Wege nach Möglichkeit abseits der Fahrbahn/hinter der Schutzplanke zurücklegen. Falls nicht möglich, am äußersten Fahrbahnrand gehen, dabei Blickrichtung stets zum fließenden Verkehr halten und das Warndreieck aufgeklappt vor sich hertragen.
- Hilfe über Notrufsäule, Mobiltelefon herbeirufen.
Animationsfilm: Panne
Verhalten im Notfall
Beachten Sie folgende Hinweise:
- Keinesfalls die Fahrbahn betreten, solange der Verkehr noch fließt.
- Ruhe bewahren und andere Beteiligte beruhigen.
- Präzise Angaben machen, 5-W-Regel beachten:
- Wo ist die Pannen- bzw. Unfallstelle?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen
Regelwerk
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr
- DGUV Information 209-093 - Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-010 - Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten
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