Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen
Einweisen von Fahrzeugen
Nachfolgend werden die für das Einweisen wichtigsten Verhaltensregeln und Handzeichen dargestellt.
Die fahrende Person
- muss die Handzeichen der einweisenden Person kennen und beachten,
- muss das Fahrzeug sofort anhalten, wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen kann,
- muss Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die einweisende Person
- soll Warnkleidung tragen,
- muss die Handzeichen beherrschen und anwenden,
- muss sich im Sichtbereich der fahrenden Person aufhalten,
- sollte nicht rückwärtsgehen,
- darf während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführen wie z. B. mit dem Handy zu telefonieren.
Gestreckter Arm mit Handfläche nach vorn
Die Handflächen zeigen zueinander
Arme seitwärts ausstrecken
Beide Arme abwechselnd anwinkeln und strecken
Der Arm wird abwechselnd gestreckt und angewinkelt
Der Arm wird abwechselnd gestreckt und angewinkelt
Sie sehen die Handrücken
Sie sehen die Handflächen
Wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen – sofort anhalten!
Animationsfilm: Einweisen beim Rückwärtsfahren
Kamera-Monitor-System (KMS) und Rückfahrassistenzsysteme (RAS)
KMS können im Straßenverkehr und auf dem Betriebsgelände eingesetzt werden, um Gefährdungen, die durch eingeschränkte Sicht entstehen, zu verringern. Wir empfehlen die Ausrüstung der Fahrzeuge mit einem RAS, das den "Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge" (GS-VL 40) entspricht, es wird in zwei Typen unterschieden.
Beim System "Typ RAS-V1" handelt es sich um eine Kombination aus einem Kameramonitorsystem mit einer optischen und akustischen Warneinrichtung, die bei Annäherung an ein Objekt aktiviert wird. Beim System "Typ RAS-V2" erfolgt zusätzlich ein Eingriff in die Fahrfunktion um eine Kollision zu vermeiden.
Fahrerinnen und Fahrer müssen jedoch mit der richtigen Anwendung der Hilfsmittel vertraut sein sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Grenzen kennen. Im Zweifel muss sichergestellt sein, dass diese auf einen geeigneten Einweiser oder geeignete Einweiserin zurückgreifen können.
Die BG Verkehr hat für Unternehmen und Versicherte in ihrem Zuständigkeitsbereich KMS untersuchen lassen. Die Studie „Kamera-Monitor-Systeme (KMS) zur Vermeidung von Abbiegeunfällen: Kriterien für die Eignung von Kamera-Monitor-Systemen in Lkw zur Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen“ sowie deren Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung:
Auszug aus der Studie des IFA für die BG Verkehr
Animationsfilm: Rückfahrkamera
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