Rangieren, Rückwärtsfahren und Einweisen

Rangieren und Rückwärtsfahren ist gefährlich. Die Verantwortung für dieses Fahrmanöver trägt immer die Person am Steuer: Sie dürfen nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Sie niemanden gefährden. Erforderlichenfalls müssen Sie sich einweisen lassen.

Einweiser im Seitenspiegel

Einweisen von Fahrzeugen

Nachfolgend werden die für das Einweisen wichtigsten Verhaltensregeln und Handzeichen dargestellt.

Die fahrende Person

  • muss die Handzeichen der einweisenden Person kennen und beachten,
  • muss das Fahrzeug sofort anhalten, wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen kann,
  • muss Schrittgeschwindigkeit fahren.

Die einweisende Person

  • soll Warnkleidung tragen,
  • muss die Handzeichen beherrschen und anwenden,
  • muss sich im Sichtbereich der fahrenden Person aufhalten,
  • sollte nicht rückwärtsgehen,
  • darf während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführen wie z. B. mit dem Handy zu telefonieren.
Einweisen Achtung
Achtung
Gestreckter Arm mit Handfläche nach vorn
Einweisen Abstandsanzeige
Abstandsanzeige
Die Handflächen zeigen zueinander
Einweisen Halt
Halt
Arme seitwärts ­­ausstrecken
Einweisen Halt Gefahr
Halt – Gefahr
Beide Arme ­abwechselnd anwinkeln und strecken
Einweisen hierhin fahren
Hierhin fahren
Der Arm wird ­abwechselnd gestreckt und angewinkelt
Einweisen dorthin fahren
Dorthin fahren
Der Arm wird ­abwechselnd gestreckt und angewinkelt
Einweisen herankommen
Herankommen
Sie sehen die ­Handrücken
Einweisen entfernen
Entfernen
Sie sehen die ­Handflächen

Wenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen – sofort anhalten!

Animationsfilm: Einweisen beim Rückwärtsfahren

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Kamera-Monitor-System (KMS) und Rückfahrassistenzsysteme (RAS)

KMS können im Straßenverkehr und auf dem Betriebsgelände eingesetzt werden, um Gefährdungen, die durch eingeschränkte Sicht entstehen, zu verringern. Wir empfehlen die Ausrüstung der Fahrzeuge mit einem RAS, das den "Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge" (GS-VL 40) entspricht, es wird in zwei Typen unterschieden.

Beim System "Typ RAS-V1" handelt es sich um eine Kombination aus einem Kameramonitorsystem mit einer optischen und akustischen Warneinrichtung, die bei Annäherung an ein Objekt aktiviert wird. Beim System "Typ RAS-V2" erfolgt zusätzlich ein Eingriff in die Fahrfunktion um eine Kollision zu vermeiden.

Fahrerinnen und Fahrer müssen jedoch mit der richtigen Anwendung der Hilfsmittel vertraut sein sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Grenzen kennen. Im Zweifel muss sichergestellt sein, dass diese auf einen geeigneten Einweiser oder geeignete Einweiserin zurückgreifen können.

Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge" (GS-VL 40 als PDF)

Die BG Verkehr hat für Unternehmen und Versicherte in ihrem Zuständigkeitsbereich KMS untersuchen lassen. Die Studie „Kamera-Monitor-Systeme (KMS) zur Vermeidung von Abbiegeunfällen: Kriterien für die Eignung von Kamera-Monitor-Systemen in Lkw zur Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen“ sowie deren Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung:

Auszug aus der Studie des IFA für die BG Verkehr

Flyer zur Studie

Animationsfilm: Rückfahrkamera

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Weitere Informationen zu Fahrerassistenzsystemen finden Sie in unserem Themenbereich "Verkehrssicherheit".

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