Abstellen und kuppeln
Eine mögliche Gefahr beim Kuppeln ist das Wegrollen des Fahrzeuges. Dies kann geschehen, wenn die Reihenfolge der Schritte nicht eingehalten wird oder Dinge übersehen werden.
Sicheres Kuppeln
Um Unfälle zuverlässig zu vermeiden, müssen sich Fahrerinnen und Fahrer konsequent an bestimmte Abläufe halten. Es liegt bei den Führungsverantwortlichen im Betrieb, das Bewusstsein dafür zu schärfen und wach zu halten. Dazu gehört auch eine Unterweisung, welche mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden muss. Die wichtigsten Punkte zum sicheren Kuppeln sind:
Feststellbremsen betätigen – im Zugfahrzeug und am Anhänger
Sowohl die Feststellbremsen im Zugfahrzeug als auch am Anhänger müssen betätigt werden. So ist der Lkw verlässlich gegen Wegrollen gesichert. Für den Anhänger gibt es Systeme, die die Feststellbremse automatisch nach dem Trennen der Bremsluftleitungen betätigen und nur bewusst wieder gelöst werden können. Da dies jedoch nicht erkennbar ist, muss immer kontrolliert werden, ob die Feststellbremse des Anhängers betätigt ist.
Unterlegkeile anlegen
Immer Unterlegkeile anlegen – sie sind im Zweifel eine Lebensversicherung. Unterlegkeile dürfen nur an Rädern der starren Achse angelegt sein, nie an einer lenkbaren Achse oder an einer Liftachse. Sie sollten leicht zugänglich in der Nähe der Hinterachse bzw. des Zentralachsaggregats untergebracht sein.
Gelb zuerst, Rot nie allein
Zuerst muss die gelbe Bremsleitung angeschlossen werden! Die rote Vorratsleitung darf nie allein verbunden sein, weil der Fahrzeugzug unter Umständen sonst wegrollen könnte. Fahrerinnen und Fahrer müssen diese Regel der richtigen Reihenfolge beim Anschließen der Luftleitungen quasi im Schlaf beherrschen.
Zurücksetzen des Zugfahrzeugs
Vor dem Ankuppeln wird das Zugfahrzeug bis auf circa einen Meter Abstand zwischen Kupplung und Zugöse herangefahren. Die Zugöse wird erforderlichenfalls mittels Höheneinstelleinrichtung auf Kupplungshöhe eingestellt. Gekuppelt wird ausschließlich durch Zurücksetzen des Zugfahrzeuges! Niemand darf sich während des Kuppelvorgangs zwischen den Fahrzeugen aufhalten. Es ist strikt untersagt, dass eine zweite Person während des Ankuppelvorgangs die Zuggabel von Hand hochhält. Auch das Verwenden eines Stützholzes ist nicht erlaubt. Wenn die Höheneinstelleinrichtung defekt ist, darf bis zur Instandsetzung nicht gekuppelt werden. Nach dem Kuppeln muss kontrolliert werden, ob die Kupplung ordnungsgemäß geschlossen und gesichert ist.
Viele extrem schwere Unfälle werden beim Ankuppeln von Gelenkdeichselanhängern durch Auflaufenlassen verursacht. Unter „Auflaufenlassen“ ist in diesem Zusammenhang das Heranführen des Anhängers im Gefälle durch Abrollen an das stehende Zugfahrzeug zu verstehen. Es ist es ohne Ausnahme verboten, Anhänger zum Kuppeln auflaufen zu lassen!
Abfahrtkontrolle
Vor der Abfahrt wird der vorschriftsmäßige Zustand des Lkw-Zuges kontrolliert. Dazu gehören z. B. auch die Feststellbremse am Anhänger lösen sowie die Unterlegkeile entfernen und verstauen. Es darf sich niemand mehr auf der Ladefläche befinden. Das Be- oder Entladen muss vollständig abgeschlossen und der Anhänger abfahrbereit sein.
Animationsfilm: Wegrollen beim Kuppeln
Abweichendes Aufsatteln
Bei bestimmten Bauformen von Sattelanhängern verbleibt nach dem Aufsatteln kein ausreichender Platz zwischen Sattelzugmaschine und Sattelanhänger zum Anschließen der Verbindungsleitungen, wenn z. B. ein an der Stirnseite angebrachtes Kühlaggregat am Sattelanhänger verbaut ist. In Anlehnung an den § 40 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Fahrzeuge" wird eine veränderte Reihenfolge zum "abweichenden Aufsatteln" als bestimmungsgemäß und arbeitssicher angesehen.
FBVL-003 „Kuppeln von Sattelanhängern an Sattelzugmaschinen bei bauartbedingt eingeschränktem Platz“
Abstellen von Fahrzeugen
- Betätigen Sie vor dem Verlassen des Fahrzeugs immer die Feststellbremse.
- Betätigen Sie die Feststellbremse des Anhängers. Das Trennen der (roten) Vorratsleitung reicht nicht aus!
- Sichern Sie den Anhänger immer mit Unterlegkeilen!
Keine Ausnahme!
Unterlegkeile jedoch nicht an Rädern von Lenk oder Liftachsen anlegen. - Beim Verlassen eines Kraftfahrzeuges dieses z. B. durch Abziehen des Schlüssels gegen unbefugte Benutzung sichern.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
- DGUV Regel 114-615 - Branche Güterkraftverkehr - Gütertransport im Straßenverkehr
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 214-079 - Sicherer Umgang mit Wechselbehältern und Trägerfahrzeugen
- DGUV Information 214-080 - Kuppeln – aber sicher!
- Coupling – but safely!
- Kuppeln - aber sicher! (DVD)
- Kuppeln - aber sicher! (Flyer)
- Kuppeln - aber sicher! (POLNISCH)
- Kuppeln - aber sicher! (RUMÄNISCH)
- Kuppeln - aber sicher! (RUSSISCH)
- Regelwerk kompakt - Betrieblich genutzte Fahrzeuge
- Sicher unterwegs – Arbeitsplatz Lkw
- Unterweisungskarte G1: Kuppeln von Gelenkdeichselanhängern (Mehrachsenanhängern)
- Unterweisungskarte G5: Fahrzeug sicher abstellen
- Unterweisungsmappe für den Güterkraftverkehr (inkl. G1–G11)
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