Aufstiege, Leitern, Arbeitsplätze auf Fahrzeugen und bewegliche Aufbauteile
Auf- und Abstiege an Fahrzeugen
Sturzunfälle beim Auf- und Absteigen sind ein Unfallschwerpunkt beim Arbeiten an Fahrzeugen. Dabei spielt nicht nur die Gestaltung der Aufstiege, sondern auch deren bestimmungsgemäße Benutzung eine entscheidende Rolle. Bei Fahrzeugaufbauten, die betriebsmäßig begangen werden müssen, wie z. B. Ladeflächen, Laufstege, müssen rutschsichere Aufstiege mit griffgünstig angebrachten Haltegriffen vorhanden sein – vgl. Anhang 2 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge".
Was ist bei der Benutzung zu beachten?
- Benutzen Sie am Fahrzeug vorhandene Aufstiege und Haltegriffe!
- Benutzen Sie die fahrzeugeigenen Einrichtungen, wie Geländer etc.
- Verwenden Sie für das Begehen der Arbeitsplätze auf Fahrzeugen Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen!
- Vorwärts aufsteigen – rückwärts absteigen!
- Springen Sie nie vom Fahrzeug!
- Das Auf- und Absteigen über Reifen, Felgen oder Radnaben ist unzulässig!
- Säubern Sie vereiste oder stark verschmutzte Aufstiege, Laufstege, Standflächen und Fahrzeugaufbauten vor dem Betreten.
- Halten Sie Laufstege, Stand- und Arbeitsflächen frei von Ausrüstungsgegenständen, wie z. B. Schaufel oder Besen!
Leitern
Stellen Sie sicher, dass zum Erreichen von Arbeitsplätzen oder für Tätigkeiten am Fahrzeug nur geeignete Leitern benutzt werden. Tauschen Sie defekte Leitern konsequent aus. Falls erforderlich, führen Sie Leitern mit rutschsicheren Leiterfüßen mit.
Nach der TRBS 2121 Teil 2 dürfen Arbeiten auf Leitern nur noch ausgeführt werden, wenn man mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. Häufig können wegen beschränkter Staumöglichkeiten an Fahrzeugen nur Sprossenleitern mitgeführt werden. Müssen von diesen aus Arbeiten ausgeführt werden, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Sorgen Sie dafür, dass Leitern sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in deren sicherer Benutzung:
- Leiter vor dem Einsatz auf offensichtliche Mängel kontrollieren und Mängel melden
- nur ausreichend lange Anlegeleitern benutzen; die obersten drei Stufen/Sprossen dürfen nicht bestiegen werden
- der Anlegewinkel muss bei Stufenanlegeleitern 60° bis 70° und bei Sprossenanlegeleitern 65° bis 75° betragen
- Leitern nur auf einem stabilen, ebenen und rutschfesten Untergrund aufstellen
- Leitern gegen Wegrutschen oder Umkippen z. B. durch einen Leitergurt oder eine zweite Person sichern
- keine schweren Lasten auf einer Leiter mitführen
- immer mit zumindest einer Hand gut an der Leiter festhalten
- maximale Belastungsgrenze der Leiter nicht überschreiten
- Leiter nicht im Bereich von Verkehrswegen aufstellen
- nicht seitlich über die Leiter hinauslehnen
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
Außenliegende Laufstege, Standflächen und Arbeitsbühnen auf Fahrzeugen sind der Witterung ausgesetzt. Deshalb müssen sie aus rutschhemmenden Rosten bestehen. Selbstverständlich müssen sie der Arbeitsaufgabe entsprechend dimensioniert sein, sonst tritt man schnell daneben. Liegen die Arbeitsplätze 2 m oder mehr über dem Boden, müssen die vorhandenen Geländer benutzt werden. Für Autotransporter alternativ zugelassenen Absturzsicherungen aus Seilen müssen vorhanden und unbeschädigt sein. Ladungsteile (wie z. B. Betonfertigteile) oder hochgelegene Fahrzeugaufbauten ohne Absturzsicherungen dürfen nicht begangen werden.
Halten Sie sich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen auf.
Animationsfilm: Hochgelegene Arbeitsplätze
Bewegliche Aufbauteile
Bewegliche Aufbauteile werden dann gefährlich, wenn sie sich zu einem Zeitpunkt in Bewegung setzen, zu dem man nicht damit rechnet. Starker Wind kann Türen zuschlagen lassen. Klappen können zufallen, wenn Gasdruckfedern versagen. Spannhebel können schlagartig ihre Energie freigeben. Deshalb müssen bewegliche Aufbauteile gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden können.
Die Sicherungen gegen unbeabsichtigte Bewegung von Fahrzeugteilen sind bestimmungsgemäß einzulegen. Wenn sich jemand betriebsmäßig auf oder unter einen angehobenen Aufbau, z. B. zum Be- und Entladen, begeben muss, müssen diese Sicherungen selbsttätig wirken. Durch das erhöhte Risiko kann man in diesem Fall die Sicherung nicht alleine den Benutzer überlassen.
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