Arbeitsschutz organisieren
Der Unternehmer hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. In der Regel ist er aufgrund deren Vielzahl darauf angewiesen, einzelne Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen. Auch Führungskräfte und die ihnen unterstellten Beschäftigten tragen in ihrem Aufgabenbereich die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Bei Bedarf sind Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden.
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Verkehrssicherheit
Die Abfertigung von Verkehrsflugzeugen unterliegt nationalen und internationalen verkehrsrechtlichen Vorschriften, die genau definierte Anforderungen enthalten, z. B. an die verkehrssichere Gestaltung von Luftfahrzeugen, an die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur und die Qualifikation und Eignung von Beschäftigten. Auf dem Flughafenvorfeld werden durch den Umgang mit verschiedenen Verkehrsmitteln zusätzlich Vorschriften aufgestellt, die einen sicheren Ablauf gewährleisten sollen.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Regel 114-606 - Branche Luftfahrt: Abfertigung von Verkehrsflugzeugen
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- DGUV Information 212-016 - Warnkleidung
- DGUV Information 250-010 - Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis
- DGUV Grundsatz 308-001 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
- AMS-Leitfaden
- Aviation Safety Information No. 12: Safety through inspections of work equipment
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Regelwerk kompakt - Gefährdungsbeurteilung
- Regelwerk kompakt - Unterweisung
- Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Heißluftballonen
- Sicherheits-Check. Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 01: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 02: Strom- und Klimaversorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 03: Betanken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 04: Schleppen von Luftfahrzeugen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 05: Catern
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 06: Be- und Entladen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 07: Umgang mit Fluggast- und Servicetreppen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 08: Umgang mit Fluggastbrücken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 09: Enteisen von Flugzeugen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 10: Sicherer Vorfeldverkehr
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 11: Sicherheit auf Start- und Landeplätzen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 12: Sicherheit durch die Prüfung von Arbeitsmitteln
- Sicherheitsanforderungen an Luftfahrt-Bodengeräte - Hinweise für Käuferinnen und Käufer
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A10: Traumatisierende Ereignisse
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- Unterweisungskarte A2: Erste Hilfe
- Unterweisungskarte A3: Brandschutz
- Unterweisungskarte A5: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisungskarte A6: Hautschutz
- Unterweisungskarte A8: Sitzen und Bewegen im Büro
- Unterweisungskarte A9: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr
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