Arbeitsschutz organisieren

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegt bei dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin. Das heißt, dass die Arbeiten im Betrieb so organisiert sein müssen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und die Belastung der Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht. Dafür bedarf es einer strukturierten Arbeitsschutzorganisation.

Der Unternehmer hat zahlreiche Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. In der Regel ist er aufgrund deren Vielzahl darauf angewiesen, einzelne Aufgaben und Pflichten auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übertragen. Auch Führungskräfte und die ihnen unterstellten Beschäftigten tragen in ihrem Aufgabenbereich die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Bei Bedarf sind Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. Insbesondere nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden.

Flugzeug-Crew-Mitglieder bei einer Besprechung
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Zu der Betrieblichen Arbeitsschutzorganisation gehört, in Abhängigkeit von der Betriebsgröße, unter anderem die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfern und sonstigen Beauftragten die sich um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Mitarbeiter kümmern. Verantwortlich ist und bleibt jedoch der Unternehmer bzw. die Unternehmerin.
Mehr Info
Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen mit Warnwesten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen Gefährdungen für die Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können, ist der Unternehmer verpflichtet, ihnen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Gerade im Bereich der Luftfahrt gibt es eine Reihe von Arbeitsplätzen, bei denen als Maßnahme zum Schutz vor Einwirkungen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Mehr Info
Verkehrschild und Bodenmarkierung auf dem Flughafen-Vorfeld
Verkehrssicherheit

Die Abfertigung von Verkehrsflugzeugen unterliegt nationalen und internationalen verkehrsrechtlichen Vorschriften, die genau definierte Anforderungen enthalten, z. B. an die verkehrssichere Gestaltung von Luftfahrzeugen, an die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur und die Qualifikation und Eignung von Beschäftigten. Auf dem Flughafenvorfeld werden durch den Umgang mit verschiedenen Verkehrsmitteln zusätzlich Vorschriften aufgestellt, die einen sicheren Ablauf gewährleisten sollen.

Mehr Info

Medien
Seminare

Artikelaktionen