Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Unternehmerin oder der Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in ihrem bzw. seinem Betrieb verantwortlich. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig zu nehmen So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter. Überdies lohnen sich Investitionen in den Arbeitsschutz für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch. Die BG Verkehr unterstützt bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhält die Unternehmerin oder der Unternehmer von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie der BG Verkehr. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet werden muss. Dabei fällt der Gewerbszweig der Luftfahrt überwiegend in eine Gruppe mit moderaten Einsatzzeiten.

Sicherheitsbeauftragte im Hangar

Sicherheitsbeauftragte

Arbeiten im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, müssen zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter des Unternehmens, die ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes das Unternehmen unterstützen.
Sie achten z. B. darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben sie verlässliche Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Erste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe in dem Betrieb gehört zu den Grundpflichten des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder eines Arztes bzw. einer Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der „Kleine Betriebsverbandkasten“ nach DIN 13157 bzw. der „Große Betriebsverbandkasten“ nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende Materialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen erforderlich sein.

Qualifikation für den Arbeitsschutz

Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. So ist sicherzustellen, dass alle Personen im Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Diesen Personen ist die Möglichkeit an Aus- und-Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen zu geben. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an.

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