Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhält die Unternehmerin oder der Unternehmer von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie der BG Verkehr. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet werden muss. Dabei fällt der Gewerbszweig der Luftfahrt überwiegend in eine Gruppe mit moderaten Einsatzzeiten.
Sicherheitsbeauftragte
Arbeiten im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, müssen zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter des Unternehmens, die ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes das Unternehmen unterstützen.
Sie achten z. B. darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben sie verlässliche Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Erste Hilfe
Die Organisation der Ersten Hilfe in dem Betrieb gehört zu den Grundpflichten des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder eines Arztes bzw. einer Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der „Kleine Betriebsverbandkasten“ nach DIN 13157 bzw. der „Große Betriebsverbandkasten“ nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende Materialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen erforderlich sein.
Qualifikation für den Arbeitsschutz
Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. So ist sicherzustellen, dass alle Personen im Unternehmen, die mit Aufgaben im Arbeitsschutz betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Diesen Personen ist die Möglichkeit an Aus- und-Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen zu geben. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (bisher BGV A2)
- DGUV Information 204-037 - Erste-Hilfe-Karte: Akute Hitzeerkrankungen
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte
- Aviation Safety Information No. 12: Safety through inspections of work equipment
- Büro- und Bildschirmarbeit unterwegs
- Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Heißluftballonen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 04: Schleppen von Luftfahrzeugen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 05: Catern
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 06: Be- und Entladen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 07: Umgang mit Fluggast- und Servicetreppen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 08: Umgang mit Fluggastbrücken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 10: Sicherer Vorfeldverkehr
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 11: Sicherheit auf Start- und Landeplätzen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 12: Sicherheit durch die Prüfung von Arbeitsmitteln
- Sicherheitsanforderungen an Luftfahrt-Bodengeräte - Hinweise für Käuferinnen und Käufer
- Unterweisen leicht gemacht - Startpaket (inkl. A1–A10)
- Unterweisungskarte A1: Pflichten aller Beschäftigten im Arbeitsschutz
- alle Medien
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