Persönliche Schutzausrüstung
Gerade im Bereich der Luftfahrt gibt es verschiedene Arbeitsbereiche, in denen persönliche Schutzausrüstung verwendet werden muss. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin legt in der
die Anforderung an die PSA fest und trägt dafür Sorge, dass diese konsequent von den Beschäftigten benutzt wird.Gehörschutz
Der Gehörschutz ist die PSA, die in der Luftfahrt am häufigsten zum Einsatz kommt. Ob auf dem Flughafenvorfeld, in der Luftfahrzeuginstandhaltung oder aber im Cockpit, es gilt, das empfindliche Gehör vor zu viel Lärm zu schützen. Für fliegendes Personal sollten bei bestimmten Arbeitseinsätzen (Hubschrauber) gegebenenfalls Schutzhelme mit integriertem Gehörschutz bzw. Schutzhelme und Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden.
Fußschutz
Ist mit Fußverletzungen zu rechnen, muss geeigneter Fußschutz zur Verfügung gestellt werden. Verletzungen an den Füßen können u. a. verursacht werden durch
- Stoßen
- Einklemmen
- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände
- Treten in spitze oder scharfe Gegenstände
- heiße Stoffe
- heiße oder ätzende Flüssigkeiten
Dies betrifft sowohl das Flughafenvorfeld, wo z. B. bei der Gepäckverladung Koffer aus hochgelegenen Bereichen herabfallen können, als auch den Umschlag von Waren im Frachtbereich.
Augen- oder Gesichtsschutz
Ob beim Entsorgen von Toilettenflüssigkeit am Flugzeug, beim Enteisen von Luftfahrzeugen oder beim Schleifen von Bauteilen in der Werkstatt - die Augen müssen sicher vor chemischen, biologischen oder mechanischen Einwirkungen geschützt werden. Auch bei Strahlung kann es erforderlich sein, geeignete Schutzbrillen zu tragen.
Handschutz
Wenn Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoffen haben, Koffer verladen, oder beispielsweise das Catering durchführen, ist bei einer Reihe von Tätigkeiten das Tragen von Schutzhandschuhen erforderlich, um die empfindliche Haut vor Einwirkungen zu schützen.
Auffällige Arbeitskleidung
Das A und O im Bereich der Flugzeugabfertigung ist Sichtbarkeit, sowohl bei Tag als auch in der Dunkelheit. Dazu stellt die Unternehmerin oder der Unternehmer auffällige Arbeitskleidung zur Verfügung. Kommen Witterungseinflüsse wie Hitze oder Kälte hinzu, muss diese Arbeits- oder Warnkleidung entsprechend ausgelegt sein. Schon seit einiger Zeit sollte auch darauf geachtet werden, dass das Gewebe Schutz vor UV-Strahlung bietet.
Weitere PSA in der Luftfahrt kann je nach Einsatzzweck z. B. Knieschutz, Schutzausrüstung gegen Absturz oder Kopfschutz sein.
- Regelwerk kompakt - Arbeitgeberpflichten
- Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Heißluftballonen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 01: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 02: Strom- und Klimaversorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 03: Betanken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 04: Schleppen von Luftfahrzeugen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 05: Catern
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 06: Be- und Entladen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 07: Umgang mit Fluggast- und Servicetreppen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 08: Umgang mit Fluggastbrücken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 09: Enteisen von Flugzeugen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 10: Sicherer Vorfeldverkehr
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 11: Sicherheit auf Start- und Landeplätzen
- alle Medien
Artikelaktionen