Vorfeld

Auf dem Flughafenvorfeld dreht sich alles um die Abfertigung der Luftfahrzeuge. Charakteristisch hierfür ist die enge Zusammenarbeit verschiedener Gewerke, um in definierten Zeitfenstern alle Dienstleistungen bereitzustellen. Da die Einhaltung der Flugpläne hohe Anforderungen an alle Mitarbeiter stellt, ist es unumgänglich, dass jeder die Regeln für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Auge behält.

Verschiedene Bodendienste, Fluggesellschaften und andere Dienstleister werden auf dem Flughafenvorfeld gleichzeitig rund um das Luftfahrzeug tätig. Unter strikter Zeitvorgabe wird hier eine Vielzahl von Tätigkeiten mit verschiedenen Arbeits- oder Hilfsmitteln ausgeführt. Die sichere Durchführung der Arbeitsabläufe erfordert die konsequente Einhaltung genau festgelegter Arbeitsprozesse und den Einsatz von qualifiziertem und unterwiesenem Personal. Für einen reibungslosen Ablauf sind nicht nur Arbeitsschutzbestimmungen, sondern auch Verkehrsvorschriften zu beachten.

Fluggastbrücken auf Flughafenvorfeld

Besondere Gefahrbereiche

Gefahrbereiche sind die Bereiche, in denen erhöhte Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen bestehen, z. B. bei laufenden Triebwerken durch den sogenannten Abgasstrahl oder drehende Propeller, beim Schleppen und Pushback zusätzlich durch die Bewegung von Schleppern und Luftfahrzeugen. Deshalb gilt als Sicherheitszone eine Fläche innerhalb einer gedachten Linie, die mit einem Abstand von mindestens 2 m (Empfehlung deutscher Verkehrsflughäfen) um Bug, Tragflächenspitzen und Heck des abgestellten Luftfahrzeugs verläuft.

Luftfahrtbodengeräte

Ohne sie wäre eine Abfertigung von Luftfahrzeugen kaum möglich. Luftfahrtbodengeräte, wie Fluggasttreppen, Catering-Hubfahrzeuge, Gepäckförderbandwagen, Enteisungsfahrzeuge, Tankfahrzeuge, Flugzeug- und Geräteschlepper, Highloader, Gepäckanhänger und Dollys, Fäkalien- und Frischwasserfahrzeuge, Bodenstromaggregate (GPU) sowie Behindertentransportgeräte, müssen richtig koordiniert werden. Hier sind Prioritäten im Einsatz genauso zu beachten wie einzuhaltende Sicherheitsabstände untereinander. Die Bediener müssen die Arbeitsmittel vor und nach der Benutzung auf auffällige Mängel hin überprüfen und bei der Benutzung die Rückhalteeinrichtung konsequent anlegen. Rückhalteeinrichtungen schützen bei Auffahrunfällen oder beim Kippen des Gerätes vor schwerwiegenden Verletzungen. Schon bei geringen Aufprallgeschwindigkeiten kann es sonst zu bleibenden Körperschäden kommen. Unerlässlich sind hierfür ebenso die vom Unternehmer zu veranlassenden regelmäßigen Prüfungen dieser Geräte und die Auswahl von qualifiziertem und unterwiesenen Personal.

Gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln

Kennzeichnend für die Abfertigung von Verkehrsflugzeugen ist, dass sichere Arbeitsmittel wie Bodengeräte und Luftfahrzeuge gemeinsam von mehreren Arbeitgebern verwendet werden. Schnittstellen zwischen mehreren Arbeitgebern entstehen insbesondere beim Einsatz von Arbeitsmitteln, die an das Luftfahrzeug angestellt oder durch Leitungen mit diesem verbunden werden. Zwischen Fluggesellschaften und Bodendiensten bedarf es deshalb einer eng abgestimmten Zusammenarbeit und gemeinsamer Maßnahmen, um gegenseitige Gefährdungen von Beschäftigten und Sachschäden auszuschließen.

Koordination bei der Flugzeugabfertigung

Sowohl im internationalen Verkehrsrecht als auch in den nationalen Arbeitsschutzvorschriften wird ein Koordinator gefordert, der die Arbeiten verschiedener Unternehmen hinsichtlich zuvor gemeinsam festgelegter Maßnahmen aufeinander abstimmt. Ziel ist es dabei, die Vorgaben der Arbeitssicherheit und der Gesundheit der am Prozess beteiligten Beschäftigten zu gewährleisten. Aufgrund der starken Verzahnung beider Ziele bietet es sich sogar an, beide Aspekte der Koordination in den Aufgabenbereich einer Person, dem sogenannten Turn Round Coordinator (TRC), zusammenzufassen. Um dem sich daraus ergebenden Aufgabenzuwachs gerecht zu werden, ist zusätzlich zur Prozesssicherheit eine entsprechende Qualifizierung im Rahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten erforderlich. Eine schriftliche Pflichtenübertragung dient dabei als Zusammenfassung der vertraglich festgelegten Weisungsbefugnis für den TRC.

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